Zur Gesellschaft

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Einfach zu handhaben

  • Gesellschaften aus den Sychellen müssen nur einen einzigen Direktor haben.
  • Schon bei der Registrierung der Gesellschaft ist es zulässig, daß weder Direktor(en) noch Aktionär(e) Staatsangehörige oder auch nur Bewohner der Seychellen sind.
  • Es ist zulässig, daß auch nur ein einziger Aktionär existiert.
  • Direktor und Aktionär dürfen identisch sein.
  • Ein Direktor muß nicht gleichzeitig Aktionär sein.
  • Aktionär und Direktor kann sowohl eine natürliche wie eine juristische Person sein.
  • Weder Direktor noch Aktionär müssen auf den Seychellen ansässig sein oder die Staatsangehörigkeit der Seychellen haben.
  • Strohmänner sind zulässig.
  • Bestimmungen zu Aktien und Stammkapital
  • Es existiert kein vorgeschriebenes Stammkapital. Empfohlen wird jedoch ein Stammkapital zwischen USD 100,00 und USD 100.000,00. Bis zu dieser Höhe ist nur die Minimumregistrierungsgebühr fällig; das gleiche gilt insoweit für die alljährlich fällig werdende Erneuerungsgebühr.
  • Nur registrierte Aktien sind zulässig, keine Inhaberaktien.
  • Bei der Registrierung der Aktien hat man die Wahl zwischen Aktien mit und ohne Nennwert, mit und ohne Stimmrecht, die Aktien können Vorzugsaktien sein und allgemeine oder nominelle Anteile repräsentieren.
  • Aktien können gegen Geldzahlung ausgegeben werden oder auch gegen beliebige geldwerte Leistungen.
  • Auch vor Einzahlung eines Stammkapitals können Aktien ausgegeben werden.
  • Die Aktien können auf jede konvertierbare Währung lauten.


Besteuerung

Offshoregesellschaften von den Seychellen sind von allen Steuern befreit, soweit die Einnahmen aus dem Ausland stammen.

Versammlungen, Buch- und Aktenführung

  • Es besteht gegenüber den Behörden auf den Seychellen keine Akten- und Buchführungspflicht. Entscheiden sich die Verantwortlichen der Gesellschaft, dies aus anderen Gründen doch zu tun, so kann das an jedem beliebigen Ort der Welt geschehen.
  • Versammlungen von Direktoren und/oder Aktionären sind nicht vorgeschrieben. Will man sie gleichwohl durchführen, so kann das in jedem Teil der Welt geschehen.
  • Ein Direktor oder Aktionär darf bei einer Versammlung von einem Bevollmächtigten vertreten werden.
  • Die Versammlung darf in jedem Teil der Welt stattfinden. Das kann auch geschehen per telefonischer Übereinkunft, per Fax, per E-Mail, per Skype – also mittels jeglichem elektronischen Mediums das gewährleistet, daß jede beteiligungsberechtigte Person den Entscheidungsprozeß mitverfolgen kann.
  • Es besteht keine Verpflichtung gegenüberd den Behörden, eine Buchhaltung zu führen.
  • Es ist kein Wirtschaftsprüfer nötig.
  • Wenn Versammlungen von Direktoren und/oder Aktionären überhaupt stattfinden, dann müssen diese protokolliert werden. Das gilt auch für gefaßte Beschlüsse.
  • Diese Akten können geführt und vorgehalten werden in jedem Teil der Welt. Dem Register auf den Seychellen ist jedoch mitzuteilen, wo die Aktenführung erfolgt.
  • Ein Register der Direktoren ist zu führen und vorzuhalten. Das gilt auch für das Aktienregister. Wie das konkret geschieht, liegt im Ermessen des Direktoriums. Werden derartige Register magnetisch, elektronisch oder in anderer technischer Weise vorgehalten, so ist sicherzustellen, daß jederzeit effektiv Nachweis geführt werden kann über das Register; ein "Systemabsturz" wird als Entschuldigung nicht anerkannt.
  • Die Gesellschaft der Seychellen muß ein registriertes Büro vor Ort haben mit einer existierenden physischen Adresse. Das ist in unseren Preisen allerdings bereits einkalkuliert und gehört zum Leistungsumfang sowohl bei der Begründung wie bei der alljählichen Erneuerungsgebühr.

Vertraulichkeit / Diskretion

Nur ein Direktor und ein Aktionär sind notwendig. Die Namen dieser Personen werden im amtlichen Register veröffentlicht.

Es können aber Strohmänner zwischengeschaltet werden.

Zeitrahmen

Etwa 15 Arbeitstage nach Eingang der Zahlung bei uns verfügen wir über die Gesellschaftsunterlagen. Diese werden dann per Kurier von Panamá aus weiterversandt.

Alljährliche Erneuerung der Gesellschaft

Die erste Jahresgebühr ist im Gründungspreis enthalten.

Danach ist die Erneuerungsgebühr zu jedem "Geburtstag" der Gesellschaft fällig.

Einschränkungen der Gesellschaft

  • Der Gesellschaft ist es verboten, auf den Seychellen selbst tätig zu werden. Es dürfen also keine Geschäfte mit Bewohnern oder Vereinigungen der Seychellen gemacht werden.
  • Ausgenommen davon sind berufliche Kontakte zu Rechtsanwälten, Buchhaltern, Treuhandgesellschaften, Management- oder Sekretärsgesellschaften, Investitionsberatern oder anderen ähnlichen Einrichtungen innerhalb der Seychellen.
  • Wenn die Gesellschaft sich so entscheidet, darf sie auf den Seychellen Versammlungen durchführen und Akten halten wie Buchführung dort betreiben.
  • Darüberhinaus ist es der Seychellen-Gesellschaft gestattet, jede Art von Geschäft zu betreiben, das nicht ausdrücklich verboten ist. Ausgenommen davon sind einer besonderen Lizenz bedürftige Geschäfte wie das Führen einer Bank, einer Versicherung, einer Treuhandgesellschaft oder eines jeglichen Geschäftes, das einer Sonderlizenz bedarf. Mit dieser Lizenz sind derartige Geschäfte dann natürlich auch möglich, diese Lizenzen sind aber im Regelfall nicht einfach zu bekommen.
  • Vermögenswerte und Rechte aus dem Ausland können auf den Seychellen gehalten werden.
  • Anteile an anderen Gesellschaften der Seychellen dürfen gehalten werden.
  • Staats- oder Zentralbankzertikate der Seychellen dürfen sich im Eigentum der IBC der Seychellen befinden..
  • Die Gesellschaft darf Eigentümer eines auf den Seychellen registrierten Schiffes sein.

Gesellschaftsnamen

Dem individuellen Gesellschaftsnamen hinanzufügen ist eine Bezeichnung, die auf die beschränkte Haftung der Gesellschaft verweist. Zulässig dafür sind Bezeichnungnen wie Limited, Corporation, Incorporated, Society Anonyme, Sociedad Anonima, Aktiengesellschaft, Ltd., Corp., Inc., S.A., A.S. oder AG.

Der individuelle Gesellschaftsname darf nicht Begriffe enthalten wie Versicherung (Assurance), Bank, Building Society, Handelskammer (Chamber of Commerce), Chartered, Cooperative, Imperial, Insurance, Municipal, Royal oder Trust.

Offshoregesellschaften von den Seychellen unterscheiden sich demnach in manchen Dingen von anderen Konstruktionen. Sie gehören zum Besten, was derzeit auf dem Markt ist.

Seychellen - auch Gesellschaften sind schön

Wir verfügen auch über Shelf Companies, die schon vorgegründet sind seit einigen Jahren. Wegen der zwischenzeitlich darauf gezahlten Jahresgebühren sind diese Shelf Companies natürlich teurer.