Zugriff auf Vermögen

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Neue Gefahren für das Vermögen in Deutschland. Die Regierung will die Vermögensabschöpfung reformieren.

Begründet wird das – wie immer – mit Schutz vor Kriminalität.

Als ein Beispiel dient der Dresdener Finanzdienstleister „Infinus“. Mit Hilfe eines Schneeballsystems betrog dieser zehntausende Anleger. Wer will schon ernsthaft etwas dagegen sagen, wenn Abschöpfungen in derartigen Fällen angewandt werden?

Aber es bleibt ja nicht bei gerechtfertigten Anwendungen. Der Staat eröffnet sich das Recht, jeden Bürger “abzuschöpfen”, im Zweifel auch denjenigen, der eine andere politische Meinung vertritt. Der wird dann

  • erst diffamiert,
  • dann kriminalisiert,
  • danach “abgeschöpft”.

 

Der Herrschaft der selbsternannten Eliten bricht gerade in der ganzen westlichen Welt zusammen, das System kämpft ums Überleben, alle Mittel sind recht.

Alarmstufe 1 nach dem Sieg von Donald Trump!

Der Katalog derjenigen, die es “abzuschöpfen” gilt, wird immer grösser. Da wird echte Kriminalität gemixt mit reiner willkürlicher Repression:

  • Diebstahl,
  • Betrug,
  • Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz,
  • Rauschgiftkriminalität.

 

Das ist einsehbar.

Aber dann bereits wird es kritisch:

  1. Steuerdelikte – der deutsche Staat ist extrem schnell damit ein Steuerdelikt zu unterstellen – grundsätzlich immer dann, wenn es um seine Einnahmen geht. Nun kann also erst einmal “abgeschöpft” werden. Der Betroffene darf dann jahrelang versuchen, sich dagegen vor Gericht zu wehren – wenn er dazu ohne das “abgeschöpfte” Geld überhaupt in der Lage ist.
  2. Geldwäsche – jeder Mist wird heutzutage bereits als “Geldwäsche” qualifiziert. Wer seine spanische Immobilie ein paar Jahre lang vermietet und die Einnahmen nicht versteuert hat, hat dies dann “über einen längeren Zeitraum” gemacht, was definitionsgemäss “gewerblich” bedeutet. Gewerblich betriebene Steuerhinterziehung ist zwischenzeitlich einer dieser schwammigen inflationären Geldwäschedelikte. Das sind missbräuchliche Gesetze einer willkürlich agierenden Obrigkeit.

„Das Vertrauen der Bevölkerung in die Gerechtigkeit und Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung kann Schaden nehmen, wenn Straftäter deliktisch erlangte Vermögensvorteile dauerhaft behalten dürfen“,

warnte der Bundesrat im November in seiner systemtypischen Scheinheiligkeit. Eine Duldung solcher Vorgänge durch den Staat könne den Eindruck hervorrufen, kriminelles Verhalten zahle sich aus, argumentieren diejenigen, die sich die Instrumente für neue Repressionen schaffen wollen.

Und mit zunehmendem politischen Druck auf die zutiefst verunsicherten “Eliten”, nicht zuletzt nach der Wahl Donald Trumps in den USA, wird dieses Instrument auch gegen gefährlich erscheinende Gruppierung der Opposition angewandt werden. Das bleibt nicht begrenzt auf “Reichsbürger”, von denen bislang zwei Einzelne aus einer Gruppe von hunderten oder vielleicht wenigen tausenden (wir wissen das nicht) sich mit der Waffe gewehrt haben. Ist es undenkbar, dass das panisch werdende Establishment das auch anwendet auf Mitglieder der AfD oder Personen, die ein Bild von Marine Le Pen über ihrem Bett hängen haben, weil sie diese erotisch anziehend finden?

Die Eliten sind irre geworden. Irren muss man Waffen aus den Händen nehmen, nicht noch mit Waffen versorgen wie mit einer weitgehenden Vermögensabschöpfung.

Was bislang in Deutschland in Sachen Vermögensabschöpfung läuft, ist weitgehend unbekannt.

Zwar kämpfen seit Ende der 1990er-Jahre in allen Landeskriminalämtern speziell geschulte Finanzermittler darum, Kriminellen ihre Beute wieder abzunehmen. Sie schöpfen illegale Gewinne ab und

greifen zur Not auf legales Vermögen der Täter

zurück. 2015 wurde sogar erstmals die digitale Währung „Bitcoin“ beschlagnahmt, die häufig beim Handel mit Waffen oder Drogen genutzt wird.

  • Auch beim Bundeskriminalamt (BKA),
  • bei der Bundespolizei
  • und der Zollfahndung

 

sind Sonderkräfte im Einsatz.

Akribisch werden Statistiken über vorläufig gesicherte Vermögenswerte und Fallzahlen in den Landeskriminalämtern geführt. Doch in vielen Fällen sind die Fakten als

„Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch“

eingestuft.

Übergreifende Daten hält das BKA unter Verschluss, Statistiken zum endgültigen Vermögensentzug bundesweit existieren gar nicht.

Das sind schon heute die Praktiken eines Unrechtsstaates.

Recherchen des Handelsblatts bei den Landeskriminalämtern und der Staatsanwaltschaft Hessen haben ergeben: 2015 wurden in den Bundesländern rund Euro 350 Millionen aus vermeintlich kriminellen Handlungen vorläufig gesichert.

Nach dem „Bruttoprinzip“ wird alles, was der Täter erlangt hat, ohne Abzug gewinnmindernder Aufwendungen abgeschöpft.

Nun soll im Rahmen zunehmender staatlicher Repressionen alles “optimiert” werden.

Nach den Plänen von Bundesjustizminister Maas ist die

Sicherstellung von Vermögenswerten künftig der Regelfall.

Nur noch ausnahmsweise wird es möglich sein, von der Vermögensabschöpfung abzusehen.

Ein Zugriff kann auch nachträglich geschehen, wenn etwa neue Wertgegenstände entdeckt werden.

Bei Terrorismus oder auch nur “organisierter” Kriminalität (sehr schnell lassen sich politische Gruppierungen so definieren, das Adjektiv “populistisch” ist insoweit eine Vorstufe) soll sogar

Vermögen unklarer Herkunft unabhängig vom Nachweis einer konkreten rechtswidrigen Tat

eingezogen werden können. Als Maßstab gilt hier lediglich die

„richterliche Überzeugung“,

dass es sich um Beute handelt, was eine

„verfassungskonforme Beweislastumkehr“

ermöglichen soll. Der richterliche Entscheid verhindert als solche keine Willkür. Denn wie geht ein Staatsanwalt in diesem Fall vor?

Er behauptet “Eilbedürftigkeit”, der richerliche Nachtdienst wird bemüht. Für diesen lästigen Nachtdienst werden vornehmlich Richter am Beginn ihrer juristischen Laufbahn im Staatsdienst ausgenutzt. Nach einem Jahr wechseln diese Berufsanfänger in ein anderes Ressort, etwa zur Staatsanwaltschaft. Wie unabhängig ist ein derartiger Richter, der genau weiss, in sechs oder zwanzig Wochen wird der Staatsanwalt, der gerade von ihm einen Abschöpfungsbeschluss begehrt, sein Vorgesetzter sein und damit weitgehend seine künftige juristische Laufbahn im Staatsdienst mitentscheiden?

Das ganz normale Instrumentarium des Unrechtsstaates!

Im Gesetzentwurf gibt die Regierung zu, dass durch die Reform

„die Zahl gerichtlicher Anordnungen der Einziehung von Taterträgen beträchtlich steigen“

wird.

Selbstverteidigung durch Offshore-Konto

Ein Offshorekonto ist nicht illegal.

In einer sorgfältig ausgewählten Jurisdiktion sind Vermögenswerte durch Herrn Maas nicht abschöpfbar.

Man kann also politische Opposition betreiben, ohne abgeschöpft zu werden.

  • Der Kampf gegen Offshorekonstruktionen war international ohnehin erlahmt.
  • Durch Brexit und Donald Trump bricht der Kampf nun völlig zusammen.

 

Wir haben gewonnen!

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