Warum sind Zollfreilager in der Schweiz interessant?
Als Bankenplatz hat die Schweiz an Ansehen verloren. Für Ausländer ist das berühmte Schweizer Bankgeheimnis ein Relikt der Geschichte.
Das ist zwar nicht ganz richtig. Mit professionell gemanagten Strukturen kann man weiterhin diskret in den Genuss professionell hochwertigen Schweizer Bankings kommen, aber mit einem siebenstelligen Anlagebetrag muss der Investor dann schon kommen – und die erste Ziffe des siebenstelligen Betrages sollte keine “1” sein.
Nun gibt es in der Schweiz aber nicht nur das Bankwesen.
Hochgradig interessant ist die Schweiz als diskreter Lagerort für reale Werte. Wir denken dabei in erster Linie an Edelmetall, also an Gold und Silber.
Hochprofessionelle Logistiker mit weltweit herrausragendem Renommé bieten Zollfreilager an, hochsicher und versichert, im Regelfall rückversichert bei Lloyds of London.
An anderer Stelle auf dieser Seite haben wir einen Beitrag publiziert dazu.
Die Lager sind diskrete Aufbewahrungsorte. Was da liegt, ist vertraulich. Die Wertelager haben den Banken in vieler Hinsicht den Rang abgelaufen, den sie früher einmal hatten.
Nutzt man dann als Einlagerer auch noch eine Struktur, kommt niemand dahinter, über was für reale Werte man verfügt.
Die Lager sind auch nicht so leicht angreifbar wie Banken. Jede Bank fürchtet einen “Banken-Run”, weil sie das Geld ihrer Kunden in Wirklichkeit gar nicht hat. Eine Bank ist nichts weiter als eine Institution zum Zwecke einer gesetzlich gestatteten Unterschlagung von Kundenvermögen, ein staatlich erlaubtes “Schneeballsystem”, das zusamenbricht, wenn alle Gläubiger zur selben Zeit komnmen.
Ein Lager missbraucht dagegen nie die Vermögenswerte, die der Kunde ihm anvertraut. Alles ist immer da. Alle könnten zur selben Zeit kommen, um ihre Ware rauszuholen – und alles ist da.
Weil Lager nicht verletzlich und damit angreifbar sind wie Banken, sind sie ein Fels in der Brandung des maroden Finanzsystems. Sie müssen keine “Kavallerie” eines durchgeknallten deutschen Finanzministers fürchten und keinen Staatsterrorismus der Art von Uncle Sam’s FATCA-Regeln.
Nun kommt es nur noch darauf an, dass das Lager in einer zuverlässigen Jurisdiktion seinen Patz hat.
Wohl niemand, der noch seine 7 Sinne beisammen hat, käme auf die Idee, sein Gold in den USA zu lagern. Das Goldverbot in den USA von 1933 hatte für 41 Jahre Bestand, bis es am 31. Dezember 1974 durch die Executive Order 11825 von Präsident Gerald Ford aufgehoben wurde.
Ein Land der Europäischen Union ist auch keine gute Idee, denn Deutschland, Frankreich und Grossbritannien haben im 20. Jahrhundert auch kräftig mitgeschrieben an der Geschichte der Goldverbote.
So etwas hat es in der Schweiz nie gegeben. Und nichts deutet darauf hin, dass das einmal passieren könnte. Ausserhalb des Bankensystems strahlt die Schweiz weiterhin Solidität und Vertrauen aus:
- Die Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union. EU-Verordnungen finden keine Anwendung.
- Der Schutz privaten Eigentums hat in der Schweiz große Tradition.
- Ein allgemeines Besitzverbot von Bargeld ist nicht vorstellbar. Das wurde aktuell wieder hinreichend deutlich. Der Schweizer Nationalrat spielte schlicht nicht mit, als Bargeldzahlungen ab 100.000 Schweizer Franken im November 2014 verboten werden sollten.
- Die UBS hat ein Bargeldverbot, wie es im ersten Halbjahr 2015 diskutiert worden ist, für kaum durchsetzbar erklärt.
- Die Schweiz kennt das Plebiszit. Durch ein Volksbegehren könnte ein Verbot von Gold und Silber von den Eidgenossen erfolgreich verhindert werden.
Die Schweiz ist weiterhin ein sicherer Ort für Vermögen, wenn man damit nicht in der Zürcher Bahnhofstrasse eine Bankfiliale betritt und erklärt, man hätte keine Lust mehr, Steuern zu bezahlen.
“Superreiche” fühlen sich in der Schweiz allem Anschein nach auch noch immer recht wohl.
Ausserdem werden Österreich wie Deutschland von der Schweiz nur durch eine leicht passierbare Grenze getrennt. Und ja, man spricht deutsch…
Die Schweiz bleibt weiter ein Nachbar, der uns viel Sichheit bietet, die es “dahoam” nicht gibt.
Die Schweiz: Eine herausragende Jurisdiktion für die Lagerung von Gold und Silber in einem Zollfreilager.