Beim Institutswechsel gilt dieser jedoch als unbekannt, stattdessen werden pauschal 30% vom Verkaufs- oder Rückzahlungspreis als Basis angenommen. Damit verdient der Fiskus sogar an Verlustgeschäften. Dies können Sparer erst in der Steuererklärung korrigieren, müssen den Fehler aber erkennen.
Die Jahresbescheinigung der Bank weist stur den überhöhten Betrag als Kapitaleinnahme in einer Summe mit den anderen Erträgen aus. Dem Finanzamt muß der richtige Kursertrag per Kauf- und Verkaufsbeleg nachgewiesen werden.
Für Erben ist das oft schwierig bis unmöglich. Sind sie stattdessen Begünstigte einer Familienstiftung in Panamá, begründet zuvor anonym durch den Erblasser, müssen sie sich mit derartigen Problemen nicht herumschlagen.