Die Einigung mit der EU über die Zinsbesteuerung wurde in der Schweiz mit der Erwartung verknüpft, daß der Finanzplatz nun für einige Zeit vor Angriffen sicher sei. Dies erweist sich als Illusion:
Nun nimmt die OECD im Zusammenwirken mit der EU die Steuerprivilegien ins Visier, welche gewisse Kantone ausländischen Holdings gewähren. Hat dieser Vorstoß Erfolg, wird dies die Attraktivität der Schweiz im internationalen Standortwettbewerb noch weiter schwächen.
Die Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) hat unter dem Schlagwort des «schädlichen Steuerwettbewerbes» den Holdings den Kampf angesagt, die aus Steuergründen ihren Sitz in die Schweiz verlegen.
Wie die NZZ schon am 7. Mai 2003 berichtete, hat das «Forum on Harmful Tax Practices» für den OECD-Fiskalausschuss den Entwurf einer
all jener Staaten erstellt, die solche angeblich schädlichen Praktiken anwenden. Großes Erstaunen hat es in Bern ausgelöst, daß die
auf dieser Liste figuriert; bekannte Steuerparadiese wie die britischen Kanalinseln oder karibische Steueroasen suchte man vergebens.
In den Genuß von Steuerprivilegien kommen in der Schweiz gemäß dem Steuerharmonisierungsgesetz Holding-, Verwaltungs- und Domizilgesellschaften, die ihren Hauptsitz zwar in der Schweiz haben, dort aber keine oder eine nur geringe Geschäftstätigkeit ausüben. Sie sind von den kantonalen Gewinnsteuern ganz befreit, oder ihre Gewinne werden «nur nach Maßgabe der Bedeutung der Verwaltungstätigkeit in der Schweiz» besteuert. Gegenwärtig sind Schaffhausen, Zug, Appenzell Ausserrhoden, Graubünden und Schwyz mit niedrigen Steuersätzen besonders attraktiv. In Zug gibt es gemäß Finanzdirektor Peter Hegglin 3500 solcher Domizilgesellschaften.
Robert Waldburger, der die Verhandlungen mit der OECD leitet, warf dabei die Frage auf, ob es nicht klüger wäre, wenn gewisse Kantone Einschränkungen ihrer speziellen Steuerregime in Kauf nähmen, um OECD-Maßnahmen zu vermeiden.
Im Klartext heißt das,
- daß diese Kantone ihre bisher großzügige Besteuerungspraxis einschränken oder sogar die Steuerprivilegien ganz zur Disposition stellen müßten;
- diskutiert wird auch, ob die Schweiz Informationen über Holdinggesellschaften erteilen soll, wenn konkrete Anfragen aus OECD- Staaten vorliegen.
Ein OECD-Beschluß ist bislang – Stand im laufenden Jahr 2006 – nicht gefallen, man hat sich in Paris Anfang Juli 2003 vertagt gehabt. Die nächste Zeit wird es weitere zahlreiche Verhandlungen zwischen der Schweiz und der OECD hinter den Kulissen geben. Es wird permanent Druck ausgeübt