Echtes Gold als Wertpapier an der Börse kaufen, damit wird das Produkt „Xetra-Gold“ beworben. Die Deutsche Börse als Anbieter kann sich jetzt über ein Urteil des Bundesfinanzhofs freuen. Es lockt die Steuerfreiheit.
Gold-Anleger, die nicht auf physische Münzen oder Barren setzen, können sich trotzdem demnächst die Abgeltungssteuer sparen. Der Bundesfinanzhof bestätigte jetzt als oberste Instanz zwei Entscheidungen der Finanzgerichte Sachsen und Münster.
Xetrag-Gold verbrieft die Anrechte auf physisches Gold und auf Wunsch dessen Auslieferung. Danach können Besitzer der Anleihe „Xetra-Gold“ das Papier nach einem Jahr steuerfrei verkaufen (VIII R 35/14). Das gilt ebenso für den Fall, dass sich der Anleihebesitzer die entsprechenden Goldbestände nach einem Jahr auch tatsächlich ausliefern lässt (VIII R 4/15).
Kern der Urteile: In der steuerlichen Behandlung sind solche Inhaberschuldverschreibungen dem Kauf und Verkauf von physischem Gold gleichgestellt. Das meinen jedenfalls die obersten Finanzrichter. Ein erzielter Gewinn wird nicht mehr den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet, da die Schuldverschreibung keine Kapitalforderung verbrieft, sondern einen Anspruch auf eine Sachleistung. Derartige Goldgeschäfte aber hat der Bundesfinanzhof immer als private Veräußerungsgeschäfte angesehen, mit der beschrieben steuerlichen Folge.
Die Kunden von Xetra-Gold haben mittlerweile Anteile für knapp zwei Milliarden Euro gekauft, das ist der Gegenwert von 59,3 Tonnen Gold.
Xetra-Gold wird als börsengehandelter Rohstoff eingestuft, als Exchange Traded Commodity. Eine Schuldverschreibung bezieht sich auf ein Gramm Gold. Eine Anleihe gibt dem Inhaber das Recht auf Auslieferung eines Gramms Gold, das jederzeit bei einer Lieferfrist von zehn Tagen gegenüber der Bank geltend gemacht werden kann. Bewertungsbasis ist der Großhandelspreis für das Edelmetall an den internationalen Märkten. Das bringt dem Besitzer der Anleihe Kostenvorteile gegenüber dem Kauf von Barren oder Münzen.
Das vertriebene Produkt von Xetra-Gold ist günstiger als physisches Gold, kann außerdem wie eine Aktie über die Börse gehandelt werden. Es eignet sich ganz bestimmt für kurzfristige Trader. Und natürlich für Investoren, die keinen Wert auf den direkten und sofortigen Zugriff auf Gold legen.
Die Praxis beim Produkt Xetra-Gold bestätigt diese Einschätzung. Es gab bisher nur rund 870 Auslieferungen bei Xetra-Gold. Vom bestehenden Volumen in der genannten Größenordnung von 59,3 Tonnen hätten sich Anleihebesitzer seit dem Start des Produkts vor knapp acht Jahren lediglich etwas mehr als vier Tonnen ausliefern lassen.
Muss man nicht mit dem Kopf gegen eine heisse Brühwurst gelaufen sein, wenn man trotzdem dem antiquierten Goldbarren den Vorzug gibt?
Wie immer lohnt es sich, ins Detail zu gehen.
Schauen wir also direkt bei Xetra Gold in die Frequently Asked Questions.
Welche Kosten entstehen bei Verwahrung?
“Für die Verwahrung fallen Entgelte an, die von der Clearstream Banking AG, der Verwahrstelle, monatlich im Rahmen der Depotentgelt-Berechnung in Abzug gebracht werden. Welche Entgelte an den Anleger weiterbelastet werden, hängt von dem Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer von Xetra-Gold und seiner depotführenden Bank ab.”
Der Kunde zahlt demnach für die Lagerung von Gold. Die Lagerung ist nicht kostenfrei. Insoweit besteht vom Grundsatz kein Unterschied zur Lagerung von physischem Gold in einem Zollfreilager.
Lagert der Anleger selbst ein, tut er das unabhängig von einer Bank und erfährt vom Lagerbetreiber sehr transparent die entstehenden Gebühren. Bei Xetra-Gold ist der Kunde immer auf die Mitwirkung seiner Bank angewiesen, die bei allem auch noch was verdienen will und Zusatzkosten irgendwo versteckt berechnet.
Welche Kosten entstehen bei Auslieferung?
“Der Anleger kann jederzeit seinen in Xetra-Gold verbrieften Anspruch auf Lieferung von einem Gramm Gold je Schuldverschreibung geltend machen. Die Kosten hierfür schließen Formung von Goldbarren, Verpackung, Transport, Versicherung und ein Abwicklungsentgelt von Clearstream ein. Sie sind bei Lieferung eines Kilobarrens in etwa mit der Handelsspanne vergleichbar, die beim Direkterwerb eines Kilobarrens bei einer Bank oder einem Goldhändler anfallen. Detaillierte Auskünfte zum Prozess der Auslieferung und zu den damit verbundenen Kosten sind über ein separates Dokument abrufbar.”
Das Gold, das dem Kunden ausgeliefert werden wird, existiert zum Zeitpunkt des Auslieferungsbegehrens noch nicht einmal, Es muss erst einmal die “Formung” nach der Bezahlung in Angriff genommen werden.
Und deutlich wird an dieser Stelle auch, dass das Gerede über den Kostenvorteil “fauler Zauber” ist. Xetrag-Gold räumt das ein, wenn zugegeben wird
“Die Kosten…sind bei Lieferung eines Kilobarrens in etwa mit der Handelsspanne vergleichbar, die beim Direkterwerb eines Kilobarrens bei einer Bank oder einem Goldhändler anfallen”.
Unausgesprochen bleibt, dass Xetra-Gold bei der Auslieferung kleinerer Einheiten im Regelfall teurer ist als der Goldhändler.
Wie funktioniert die Auslieferung? Ab welchem Wert kann ich mir das Gold ausliefern lassen?
“Anleger wenden sich zur Auslieferung von Gold an ihre Hausbank. Aus operativen Gründen kann Gold nur an eine Geschäftstelle einer Bank ausgeliefert werden. Der Kundenberater des Anlegers beantragt beim depotführenden Institut der Hausbank die Auslieferung.”
Sieht so freie Verfügbarkeit des Eigentümers über sein Gold aus?
Welche Risiken verbinden sich mit Kauf von Xetra-Gold?
-
“Marktrisiko: Durch den Erwerb von Xetra-Gold sind Investoren aus wirtschaftlicher Sicht in Gold investiert und tragen das Marktrisiko in Bezug auf Gold. Bei einem Sinken des Goldpreises kann es zu einer teilweisen oder vollständigen Entwertung des investierten Kapitals kommen. Da neben dem Goldpreis auch weitere Faktoren (z. B. die Bonität der Emittentin) preisbildend sind, kann der Wert von Xetra-Gold vom Wert eines Gramms Gold abweichen.
-
Kein wirtschaftliches Eigentum an Gold: Investoren in Xetra-Gold erwerben die in den Schuldverschreibungen verbrieften Ansprüche. Hinsichtlich des für die Emittentin verwahrten Goldes in physischer Form bzw. der der Emittentin zustehenden Buchgoldansprüche erwerben Investoren weder ein Eigentumsrecht/wirtschaftliches Eigentum noch ein Sicherungsrecht.
-
Verlustrisiko: Das Gold in physischer Form, das durch die Clearstream Banking AG für die Emittentin verwahrt wird, ist einem Verlustrisiko ausgesetzt. Verwirklicht sich bei der Emittentin ein solches Verlustrisiko, würde dies mangels anderer zur Verfügung stehender Vermögenswerte voraussichtlich die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigen, ihre Verpflichtungen aufgrund der Schuldverschreibung zu erfüllen.
-
Handelbarkeit: Es besteht keine Gewähr, dass sich ein Sekundärmarkt für Xetra-Gold entwickelt. Das birgt das Risiko, dass Investoren Xetra-Gold nicht oder nicht jederzeit im Markt verkaufen können.
-
Vorzeitige Rückzahlung: Im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung, zu der die Emittentin unter bestimmten Umständen berechtigt ist, besteht das Risiko für Investoren, dass der gezahlte vorzeitige Rückzahlungsbetrag niedriger ist als der Wert von Xetra-Gold vor der Kündigung durch die Emittentin.
Die vorstehende Aufzählung der Risikofaktoren erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ausführliche Darstellung aller Risiken, die mit einer Anlage in Xetra-Gold verbunden sind. Es ist ratsam, vor einer Anlage in Xetra-Gold den Prospekt zu lesen und sich mit dem persönlichen Berater in Verbindung zu setzen.”
Fassen wir zusammen:
Mit Xetra-Gold kauft sich der Kunde
- ein Emittentenrisiko,
- kein physisches Eigentum an Gold, somit auch kein Sicherungsrecht,
- Abhängigkeit vom speziellen Sekundärmarkt für Xetra-Gold,
- finanzielles Risiko durch das Recht von Xetra-Gold, den Kunden vorzeitig auszuzahlen zu ungünstigen Bedingungen.
Details im “separaten Dokument”,
Link zum Xetra-Gold Dokument als PDF
Ohne seine Depotbank läuft gar nichts. Der Kunde wird zum Bittsteller degradiert und einem unwürdigen Papierkrieg ausgesetzt.
Der typische Goldinvestor – nicht der Goldzocker – sucht gerade die Unabhgigkeit vom Bankensystem. Bei Xetra-Gold wird er zum Bittsteller der Bank.
Das ist auch so gewollt.