Wie Deutschland richtig verlassen?

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Seit dem Beginn des Ukrainekriegs herrscht eine signifikant gestiegene Nachfrage nach Bargeld in den Währungen

  • US-Dollar,
  • Schweizer Franken,
  • Norwegischen Kronen,
  • Australischen Dollar
  • und Kanadischen Dollar.

 

Es werden beispielsweise vermehrt Schweizer Tausend-Franken-Scheine bestellt. Mit denen kann man im Einzelhandel überhaupt nicht bezahlen. Die Nachfrage kommt demnach zweifelsfrei von Menschen, die sich absichern wollen.

Anfang März ergab eine Forsa-Umfrage, dass fast 70% der Deutschen befürchten, dass Russland ein Mitglied des westlichen Verteidigungsbündnisses angreifen könnte und es dadurch zu einem Dritten Weltkrieg kommen könnte. Als Forsa diese Umfrage Ende Juni wiederholte, gaben immer noch 50% der Deutschen an, Angst vor einer Eskalation des Ukrainekriegs zu haben.

Viele Menschen treffen konkrete Vorbereitungen, um Deutschland schnell verlassen zu können.

Bargeld gilt als klassische Absicherung, selbst sechsstellige Beträge lassen sich bequem in einer kleinen Sporttasche transportieren. Will man sich eine Notreserve für ein Worst-Case-Szenario aufbauen, gilt es, zunächst die Frage zu beantworten, welche Währung man wählt. Dass der Euro in diesem Zusammenhang nicht in Betracht kommen kann, bedarf keiner weiteren Erläuterung.

Als klassische Wahl für Fluchtwährungen gilt der US-Dollar. Er ist die weltweit mit Abstand wichtigste Transaktionswährung, die USA verfügen zudem über große Öl- und Gasvorkommen sowie landwirtschaftliche Versorgungsmöglichkeiten, sodass sie im Notfall autark sein könnten. Der Dollar gilt dadurch als ultimativer sicherer Hafen.

Eine Alternative für viele Menschen ist gewohnheitsgemäss der Schweizer Franken. Der Franken gilt wegen der Neutralität der Schweiz als sicherer Hafen. Nur so „neutral“ wie früher ist diese vergleichsweise kleine Insel inmitten des Meeres der Europäischen Union nicht mehr. Ein Konto in der Schweiz ist normalerweise mit hohen Kosten und viel Bürokratie verknüpft. Aber Bargeld? Nun ja – aber will man mit den Schweizer Franken in bar ins aussereuropäische Ausland gehen, ist der US-Dollar im Vergleich weit unkomplizierter in der Anwendung.

Australische und Kanadische Dollar machen nur Sinn, wenn man in diese Länder auswandern will. In Australien wie auf dem amerikanischen Kontinent ließe sich womöglich sogar ein Atomkrieg zwischen Russland und der Nato überleben. Interessenten sollten sich allerdings zuvor über die restriktiven Einwanderungsgesetze der beiden Länder Australien und Kanada informieren.

Wer mit Bargeld sein Heimatland verlassen will muss berücksichtigen, dass es in der Krise zu Kapitalverkehrskontrollen kommen kann, wie seinerseits in Griechenland zu Zeiten der Schuldenkrise. Deutschland könnte damit im Ernstfall versuchen zu verhindern, dass die Kapitalflucht ins Ausland das Bankensystem und damit auch den Staat gefährdet. Das kann die Ausfuhr von Bargeld betreffen.

Die aktuelle Regelung zum Kapitalverkehr sieht vor, dass Reisende Barmittel und Gold sowie gleichgestellte Zahlungsmittel wie Edelsteine in unbeschränkter Höhe genehmigungsfrei mitführen dürfen. Wenn sie aber mit Barmitteln im Wert von Euro 10.000 oder mehr in einen Nicht-EU-Staat ausreisen, müssen sie das allerdings bei der zuständigen Zollstelle vorab schriftlich anmelden. Die Kontrollen bedeuten jedoch keine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs. Aber die Behörden haben bei derartigen Bearbeitungen sehr viel Zeit und lassen sich viele Rückfragen einfallen.

Wer bezweifelt, dass die Mitführung auch grösserer Barmittel im Ernstfall beibehalten wird, für den ist ein Konto im Ausland tatsächlich eine Alternative.

Wir raten dringend zu Dollarkonten und sind bei der Eröffnung gern behilflich.

Ein privates Bankkonto im Baltikum ist als Zwischenschritt hilfreich. Das Geld bleibt im Eurobereich und es gilt das SEPA System. Deutschland kann nicht mehr direkt auf die Bankguthaben zugreifen, wie bei einer innerdeutschen Bank. Es gilt nur der CRS (Informationsaustausch), der nur einmal im Jahr stattfindet im September und Auskunft erteilt bis zum 31. Dezember des vergangenen Jahres über:

  1. Die persönlichen Angaben des Kunden: Name, Adresse, Domizil, Steuernummer, Geburtsdatum und Geburtsort,
  2. die Kontonummer,
  3. den Namen und die Identifikationsnummer der Bank,
  4. den Kontostand am Ende eines Jahres,
  5. und die Bruttokapitalerträge.

Ausdrücklich nicht gemeldet werden die einzelnen Zahlungsvorgänge in dem vergangenen Jahr.

Darum bleibt es weiterhin privat, wie der Kunde oder die Kundin das Geld anlegt und wofür er oder sie es ausgibt.

Vom Baltikum aus kann man die Geldbeträge ganz oder teilweise weiterleiten nach Übersee in den Dollarraum – nicht nur in die USA.

In Betracht kommt auch “The Commonwealth of Puerto Rico”. Das ist ein sog. “Übersee-Territorium” der Vereinigten Staaten von Amerika. Damit unterstehen Banken denselben Regularien wie amerikanische Häuser, geniessen aber gleichzeitig denselben aussergewöhnlich hohen Rechtsschutz.

Das Karibikland Puerto Rico ist nicht Teil der USA. Es ist nur ein “U.S. Territory”. Es gilt kein CRS, nicht einmal FATCA findet Anwendung.

Einzelheiten HIER

Wer auf der Karibikinsel Nevis eine Kapitalgesellschaft begründet und mit dieser extrem anonymen Gesellschaft ein Konto in Nevis eröffnet, wird mit seiner Kapitalgesellschaft unabhängig von seiner tatsächlichen persönlichen Staatsbürgerschaft als „Inländer“ bewertet mit der Folge, dass kein Informationsaustausch (CRS) erfolgt. Auf allen Westindies ist der „East Caribbean Dollar“ die Landeswährung, der fest an den US-Dollar gebunden ist.

Ebenso fest an den US-Dollar gebunden ist Panama. Offiziell heisst die Landeswährung Balboa, aber Balboa Geldscheine existieren gar nicht, nur USD-Banknoten. Den Balboa gibt es nur als Kleingeldmünzen.

Panama aber nimmt am Informationsaustausch CRS teil.

Wer allerdings Resident in Panama ist, den betrachtet die Bank als Inländer, auch wenn er nicht die panamaische Staatsbürgerschaft hat.

  • Es gibt diverse Residencia Programme, die wir alle anbieten.
  • Wer eine Residencia hat, hat immer das Recht, in Panama einzureisen.
  • Wenn etwa eine grosse Fluchtwelle aus Europa in das krisensichere Panama ausbräche, und Panama sich deshalb vor einer Masseneinwanderung durch Verbot der Einreise von Ausländern schützen müsste – den Inhaber der Residencia aus Panama beträfe das nicht, der Resident darf immer rein.

 

Viele verknüpfen gegenwärtig die Residencia aus Panama – um hier faktisch zu leben – mit einer Staatsbürgerschaft vornehmlich aus Nevis. Nevis ist am unkompliziertesten und kostengünstigsten in Sachen neuer Staatsbürgerschaft. Mit jeder Staatsbürgerschaft der Westindischen Inseln kann man auf jeder dieser Inseln – also etwa auch Grenada und St. Lucia – dauerhaft leben und Immobilieneigentum erwerben.

In Panama gilt das ohnehin für Residenten, die nach Ablauf von fünf Jahren ebenfalls die panamaische Staatsbürgerschaft beantragen können.

Auch lästige Dinge beachten

Jeden einzelnen Schritt einer Auswanderung muss man sauber dokumentieren.

Wenn das Finanzamt Fragen stellt, passiert das in der Regel aber erst nach drei bis fünf Jahren – trotzdem: das nicht schleifen lassen!

Erstens gilt das für die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht. Hier reicht es nicht, nur seinen Wohnsitz in Deutschland abzumelden. Man muss etwa seine Mietwohnung kündigen, alle Vereinsmitgliedschaften beenden, weniger als 183 Tage im Jahr in Deutschland sein und den Lebensmittelpunkt in einem anderen Land haben. Das alles gilt es belegen zu können.

Zweitens drohen Unternehmern hohe Wegzugssteuern. Wenn wenn man sein Unternehmen ins Ausland verlagere, entzieht man dem deutschen Staat Besteuerungssubstrat. Das sieht der Fiskus gar nicht gern. Das führt automatisch zu einer Besteuerung.

Entscheidend ist der Wert des Unternehmens, den man unbedingt zum Zeitpunkt der Auswanderung sauber dokumentieren muss. Bei Unternehmensgewinnen von über Euro 200.000 pro Jahr ist es rasam ein Gutachten von einem Wirtschaftsprüfer erstellen zu lassen.

Drittens muss man ein Unternehmen oder die freiberufliche Tätigkeit im Ausland rechtlich sicher installieren. Zu vermeiden ist eine sogenannte beschränkte oder eine erweitert beschränkte Steuerpflicht.

Das alles ist umsetzbar. Man darf es nur nicht vergessen und auf den „Sankt Nimmerleinstag“ verschieben.

Was ist das grössere Risiko:

  • In Deutschland und Europa bleiben und einfach verdrängen, was mit hoher Sicherheit alles passieren wird?
  • So schnell wie möglich sich in Sicherheit bringen, so lange es noch geht?

 

Sie entscheiden!

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