Wie aussteigen – Suche nach dem „Plan B“

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Macht es nicht Sinn, über einen „Plan B“ nachzudenken?

Wie könnte dieser aussehen?

Wir machen einige Vorschläge!

DIE GANZ GROSSE LÖSUNG

Zweite oder neue Staatsbürgerschaft

Hier kommt Nevis in Betracht mit seinem Reisepass, mit dem man visafrei mehr als 150 Länder dieser Welt bereisen kann. Dazu gehört auch der Schengen Raum, damit also sämtliche Länder der Europäischen Union. Nevis gehört zu den Westindischen Inseln in der Karibik, Teil des Britischen Commenwealth. Auf den Westindischen Inseln besteht Niederlassungsfreiheit. Mit dem Pass eines jeden dieser Länder kann man dauerhaft in jedem dieser Inselstaaten leben und Immobilien besitzen. Es gibt immer wieder Sonderangebote. Derzeit: Staatsbürgerschaft von Nevis für knapp USD 160.000; mit Ehepartner erhöht sich das um ca. USD 30.000. Dieses Angebot ist allerdings befristet bis 30. Juni 2023, bis zu diesem Termin müssen alle Unterlagen eingereicht sein, ggf. in englischer Übersetzung. Polizeiliches Führungszeugnis muss mit Apostille ausgestellt sein. Wer weiss, wie langsam zwischenzeitlich die Ämter in Deutschland  arbeiten, versteht, dass keine Zeit zu verlieren ist. Im April sollte man spätestens starten.

Für die Erlangung der Staatsbürgerschaft muss man nicht einmal anreisen.

Details zur Staatsbürgerschafserlangung

Man muss dort in Wirklichkeit auch gar nicht leben, wenngleich die Karibik sehr schön und lebenswert ist. Man kann sich auch woanders niederlassen, beispielsweise in Mittel- oder Südamerika.

Bei Interesse bitte unser Kontaktformular nutzen (unten).

WEITERE LÖSUNG

Erwerb eines Daueraufenthaltsrechts in Panama (Residencia)

Man behält also seine Staatsbürgerschaft. Man verlagert aber seinen Lebensmittelpunkt nach Panama und wird dort Steuerresident. Man zahlt danach kaum noch Steuern (territoriales Besteuerungsprinzip). Residenten werden von den Banken als Inländer betrachtet, es gibt keinen Informationsaustausch (CRS) von der panamaischen Bank nach Deutschland oder Österreich. Deutsche Renten werden problemlos auf das panamaische Bankkonto überwiesen.

Die zwei wichtigsten Programme:

  1. Residencia für Angehörige befreundeter Länder ,
  2. Residencia für Jubilados (Rentner, Pensionäre) .

Vorschlag: Einfach rüberkommen und sich das Land anschauen. Man lebt hier sehr gut, das Warenangebot lässt keine Wünsche offen, in Panama muss niemand heizen. Aus Wasserkraft bezieht Panama mehr Strom als gebraucht wird und versorgt weitgehend auch noch ganz Mittelamerika.

Öl- oder Gasknappheit? – Unbekannt! Klar, Preisänderungen auf dem Weltmarkt kommen hier auch an. Aber Inflation im europäischen Ausmass gibt es nicht, und das Kapital ist in Dollar besser gesichert als in der Krisenwährung des Euro. Es existieren hochinteressante Immobilenangebote, auch zahlreiche Renditeobjekte. In einer Zollfreizone existiert ein hochprofessionales Lager zur Aufbewahrung von Edelmetall, das kann in Panama auch erworben werden.

Teilen Sie uns mit, wenn Sie kommen wollen.

KLEINERE LÖSUNGEN

Wenn man sich absolut nicht aus den Ländern der Europäischen Union verabschieden will oder kann sollte man wenigstens die damit einhergehenden Risiken senken.

Man muss nicht mit einer deutschen Kapitalgesellschaft arbeiten und sich der deutschen Horrorbesteuerung ausliefern.

Andere Kapitalgesellschaft

Baltikum

Man kann eine Kapitalgesellschaft im Baltikum begründen, also innerhalb der Europäischen Union. Damit kann man in der gesamten EU geschäftlich tätig sein. Natürlich, die Umsätze, die man in Deutschland erzielt, sind in Deutschland auch zu versteuern. Aber es gibt ja noch andere Steuern, und die kann man dergestalt vermeiden oder reduzieren.

  • Auf einbehaltene Gewinne werden 0% Steuern erhoben.
  • Wenn Gewinne ausgeschüttet werden: 25% Steuer auf Dividenden.
  • Dieser Steuersatz kann bei regelmäßigen Ausschüttungen auf 14% gesenkt werden.
  • Bei der Auszahlung von Gehältern an Nicht-Residenten wird in Estland keine Steuer gezahlt.
  • Die Mehrwertsteuer in Höhe von 20 % wird auf Inlandsgeschäfte, auf Verkäufe an europäische Privatpersonen und auf Verkäufe an europäische Unternehmen, die keine MwSt.-Nummer haben, erhoben.

Es wird dringend empfohlen, auch eine e-residency zu erwerben, das bringt viele weitere Vorteile.

Georgien

Eine georgische Kapitalgesellschaft ist insbesondere dann von Interesse, wenn man im IT-Bereich tätig ist bzw. in Sachen Blockchain/Krypto. Man sollte dann eine Virtuelle IT-Zonen Gesellschaft in Georgien begründen.

Die Vorteile dieser Konstruktion:

  • Gewinnbesteuerung: 0%

  • Besteuerung auf mehrfach im Fiskaljahr mögliche Dividendenausschüttungen: 0%

  • Umsatzsteuer: 0%

  • Allmonatliche Buchführung nur vorgeschrieben, wenn die Gesellschaft ein Bankkonto in Georgien unterhält. Man verbindet das aber besser mit einem Bankkonto im Baltikum.

Die virtuelle Zollfreizone erhebt jährliche Gebühren. Jeder muss kalkulieren, ob sich das für ihn lohnt.

 

Dollar- Bankkonto ausserhalb Deutschlands begründen

Nevis-Kapitalgesellschaft mit Bankkonto in Nevis.

Unabhängig davon, wozu man die Kapitalgesellschaft aus Nevis darüberhinaus nutzt: Man anonymisiert dergestalt sein Bankkonto in Nevis. Informationsaustausch CRS findet bei dieser Kombination ohnehin nicht statt. Gelder von Kryptotauschbörsen werden problemlos angenommen.

Einzelheiten HIER .

Bankkonto in Puerto Rico

“The Commonwealth of Puerto Rico” ist ein sog. “Übersee-Territorium” der Vereinigten Staaten von Amerika.

Der Informationsaustausch (CRS) findet nicht statt.

Puerto Rico bietet alle Vorteile des Bankensystems der USA, nämlich:

  • Wie in den USA Vermögensschutz des Kunden bei der Bank mit “segregated accounts”,
  • die US-amerikanische Einlagensicherung von USD 100.000,
  • Schutz vor dem AIA / CRS Informationsaustausch der OECD,
  • Schutz vor den mit FATCA einhergehenden Auskunftsverpflichtungen der USA zurück an die FATCA-Teilnehmerstaaten (das sind alle Staaten der EU, die Schweiz usw.),
  • ausserdem – im Gegensatz zu den bekannten US-Steueroasen – auch noch Schutz vor den sog. “Intergovernmental Agreements” (IGA’s) und dem damit zusammenhängenden weitgehend unbekanntem Auskunftssystem “unter der Hand”.

 

Wir bieten die Kontoeröffnung für Juristische Personen wie für Privatpersonen in Puerto Rico an bei einer seit einigen Jahrzehnten bestehenden Bank mit Zentrale in der Hauptstadt San Juan.

Mit einem geringen Kostenaufwand lässt sich bei der Bank zuverlässig eine Nachfolgeregelung einrichten. Komplexe Unternehmensstrukturen sind dafür demnach nicht erforderlich.

Als Währungen werden neben dem US-Dollar auch Euro akzeptiert.

Einzelheiten HIER .

Bankkonten ausserhalb Deutschlands

Deutsche Banken bieten regelmässig keine Dollarkonten an. Zweifelsohne ist der Euro zur Krisenwährung geworden. Es macht viel Sinn, sein Geld in Dollar zu halten und nicht im Euro.

Im Baltikum lassen sich Konten einrichten, ganz einfach ist das aber nicht mehr. Es kommen noch andere EU-Mitgliedsländer in Betracht, wenn man unbedingt in der EU verbleiben will. Das ist der relativ kostengünstige Sepa-Bereich. Es gibt nur wenige Sepa-Länder, die nicht der EU angehören.

Natürlich, da gilt der Informationsaustausch (CRS). Aber was bedeutet das konkret? Was wird tatsächlich übermittelt?

  • Die persönlichen Angaben des Kunden: Name, Adresse, Domizil, Steuernummer, Geburtsdatum und Geburtsort;

  • die Kontonummer;

  • der Name und die Identifikationsnummer der Auslandsbank;

  • der Kontostand nur am Ende des jeweiligen Berichtsjahres

  • und die Bruttokapitalerträge.

Nicht gemeldet werden die einzelnen Zahlungsvorgänge.

Darum bleibt es weiterhin privat, wie der Kunde oder die Kundin das Geld anlegt und wofür er oder sie es ausgibt.

Diese Person sollte aber beachten, dass dies später seitens seines örtlich zuständigen Finanzamtes geschehen könnte. Das dauert aber…

Denn die Banken versenden erst jeweils im September eines jeden Jahres diese Information des abgelaufenen Jahres (bis 31. Dezember) an die in ihrem Land zuständige örtliche Behörde, die das prüft und dann weiterleitet an die örtliche zentrale Behörde desjenigen Landes, die für die Entgegennahme der Kontoinformation nach inländischem Recht zuständig ist. Das wir dort gesichtet und schliesslich an das örtlich zuständige Finanzamt der benannten natürlichen Person weitergeleitet.

Die sichten das dann…

…und das dauert eben…

Man hat also hinlänglich Zeit, sich auf den Eventualfall einer Rückfrage des örtlich zuständigen Finanzamtes vorzubereiten.

Weitere Vorteile, wenn man sein Bankkonto nicht in Deutschland hält:

Es gibt erhebliche Sicherheitsvorteile, wenn das Bankkonto nicht in Deutschland selbst geführt wird.

1.

Man muss beachten, dass seit 18.1.2017 die Kontenpfändungsverordnung (EuKoPfVO) gilt, die es Gläubigern aus EU-Mitgliedsstaaten erleichtern soll, ihre offenen Forderungen zu sichern und später einzutreiben. Sie können den Antrag auf europäische Kontenpfändung bei dem für sie zuständigen Gericht am Heimatstaat stellen.

ABER:

Voraussetzung für den Erlass eines vorläufigen Kontenpfändungsbeschlusses und den Antrag auf Einholung von Kontoinformationen ist,

  • dass es sich um eine grenzüberschreitende Zivil- oder Handelssache handelt,

  • dass der Gläubiger einen Wohnsitz oder eine Niederlassung in einem der teilnehmenden Mitgliedsstaaten hat, also beispielsweise in Deutschland oder Österreich

Ausdrücklich ausgeschlossen von Pfändungen sind

  1. erbrechtliche Angelegenheiten,

  2. Steuer- und Zollsachen,

  3. sowie die Fälle, in welchen bereits ein Insolvenzverfahren gegen den Schuldner eingeleitet wurde.

Das Finanzamt kann also nicht pfänden!

2.

Seit 2005 ist es den deutschen Finanzbehörden erlaubt, einen Kontenabruf in Deutschland zu veranlassen.

Einzelheiten HIER .

Die ausserdeutsche Lösung macht mithin viel Sinn, auch wenn man in der EU verbleibt.

Was könnte nun Ihr „Plan B“ sein.

Wollen Sie sich darüber mit uns austauschen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

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