Spanien
gerät immer mehr ins Kreuzfeuer der Fahnder. Die spanischen Behörden helfen kameradschaftlich. Hier geht es primär um Ferienhäuser, die mit Schwarzgeld erworben worden sind, und die in der Vergangenheit nicht zentral erfaßt worden waren. Harald von Frantzki, Experte für Steuerfahndung bei der Oberfinanzdirektion Rheinland, hat besonders dieses spanische Zielgebiet im Visier.
Das
"Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit"
ist seit 1. April in Kraft. Es ermöglicht dem Fiskus den Zugriff auf 500 Millionen Konten und Depots. Stammdaten wie Kontonummer und Name des Kontoinhabers dürfen abgefragt werden.
Fast alle EU-Länder
führten am 1. Juli 2005 Kontrollmitteilungen für grenzüberschreitende Zinszahlungen in andere EU-Staaten ein.
Dagegen erheben
Belgien, Luxemburg und Österreich
eine Quellensteuer, um ihr Bankgeheimnis formal zu wahren. Der Steuersatz betrug 15 Prozent seit Juli 2005. Er stieg auf 20 Prozent im Juli 2008 und steigt auf 35 Prozent ab Juli 2011.
Rechtlich gesehen sind diese "Pauschbeträge" nur eine Anzahlung auf die Steuer. Der Bankkunde muß zu Hause doch alles angeben und versteuern lassen; ansonsten liegt rechtlich Steuerhinterziehung vor. Dann doch gleich nach Lateinamerika, wo die Fahnder nicht rumschnüffeln können.
Und beläßt man das Geld in der Offshoregesellschaft oder der Stiftung nach panamaischem Recht, dann liegt sogar nach deutschem Recht keine Steuerhinterziehung vor, weil keine Privatentnahme erfolgt war.