In dem Gewerbebetrieb sind zwingend zumindest 5 panamaische Staatsangehörige dauerhaft anzustellen. Es müssen Vollzeitbeschäftigte sein, die zumindest den regional unterschiedlich festgesetzten Mindestlohn erhalten. Die jeweilige Beschäftigung ist detailliert im Arbeitsvertrag anzugeben. Die Angestellten sind sozial abzusichern über die staatliche CSS.
Alle Sachverhalte sind der Einwanderungsbehörde durch entsprechende offizielle Dokumente detailliert zu belegen. Dazu gehört auch ein Geschäftsplan. Alle Dokumente bedürfen der notariellen Beglaubigung in Panamá.
Zwecks Umwandlung des Aufenthaltsrechtes in ein Daueraufenthaltsrecht nach zwei Jahre ist nicht zuletzt zu belegen, daß alle sozialen Bestimmungen eingehalten worden sind und insbesondere der Steuerzahlungspflicht immer nachgekommen worden war.