Vertragsinhalte

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Komponente 1

Refinanziers-Entgelt

Dieses Entgelt hat der Barter Capital Geber an die Refinanziers (Investoren) zu zahlen und stellt dort einen durchlaufenden Posten dar.

Die Entgelte werden entsprechend der Staffelungen pro Jahr (p.a.) vorschüssig berechnet:

 

500.000 EUR/USD bis 900.000 EUR/USD   7% p.a. vorschüssig fällig
 1.000.000 EUR/USD bis 1.900.000 EUR/USD 6% p.a. vorschüssig fällig 
 ab 2.000.000 EUR/USD  5% p.a. vorschüssig fällig

 

Die Refinanziers-Entgelte sind Zug um Zug innerhalb von 5 Banktagen nach

Bereitstellung des Barter Capitals zur Zahlung fällig.

Komponente 2

Fixe Bearbeitungsgebühren

Diese betragen pauschal 2% bezogen auf das investierte Barter Capital p.a. und sind vorschüssig zu zahlen.

Die Bearbeitungsgebühren sind ebenfalls innerhalb von 5 Banktagen nach Bereitstellung

des Barter Capitals zur Zahlung fällig.

Komponente 3

Variabler Gewinnanteil

Der variable Gewinnanteil wird im Einzelfall mit dem Kunden verhandelt und ist stets

nach Feststellung des Jahresabschlusses fällig.

Als Richtgrösse kann man das Verhältnis des investierten Barter Capital´s (BC) zum gesamten Eigenkapital (EK) nehmen.

 

Macht z.B. das Barter Capital 30% des gesamten Eigenkapitals aus, werden auch ca. 30% vom Gewinn erwartet pro Jahr.

Logisch: Fällt in einem Jahr kein Gewinn an, besteht auch keine Zahlungspflicht.

Der stille Gesellschafter scheidet stets zum Buchwert aus, nimmt also nicht an den

stillen Reserven teil.