Im Streit um die Reform der Erbschaftsteuer findet ein alternativer Kompromissvorschlag bei Finanz- und Wirtschaftspolitikern der Großen Koalition Unterstützung: Demnächst würde die
zwar abgeschafft – aber
wie der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Otto Bernhardt, dem SPIEGEL sagte.
Stattdessen würde
- im Falle von Immobilien ein jährlicher Aufschlag auf die Grundsteuer fällig.
- Bei Betriebsvermögen würde die Zahlung auf die Gewerbeertragsteuer erhoben
- und bei Kapitalvermögen auf die ab 2009 geltende pauschale Ertragsteuer.
Die Steuer könnte durch gestaffelte Sätze und Freibeträge, beispielsweise für selbstgenutzte Immobilien, so gestaltet werden, daß die Summe der Zahlungen dem jährlichen Erbschaftsteueraufkommen entspricht – und auch die Belastung der einzelnen Steuerpflichtigen der heutigen Erbschaftsteuer gleichkommt.
Konkret bedeutet der Vorschlag, daß nicht mehr die Erben für ihre Erbschaft vom Finanzamt herangezogen werden, sondern daß
höhere Steuern auf vorhandenes Vermögen
künftig zu zahlen sein werden.
Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Wend, sieht in dem Vorschlag "eine interessante Überlegung". Ihn überzeugt, daß damit
Aber nicht mit uns.
Wir helfen, zumindest Teile des Vermögens steueroptimierend zu verlagern.
- Zum Beispiel über eine Gesellschaft Panamás. Die Vermögensverwaltung kann dann durchaus etwa in der Schweiz verbleiben.
- Und bei US-Brokern sind Anlagen von Panamágesellschaften gern gesehen – insbesondere, wenn sie nicht US-Bürgern gehören.