Unternehmenssteuer

Download PDF

Unternehmenssteuerreform im Detail

Kapitalgesellschaften
Mit der Reform, geltend dann ab 2008, soll die Steuerlast für Kapitalgesellschaften in Deutschland von derzeit 38,6 Prozent  auf knapp unter 30 Prozent sinken. Der Körperschaftsteuersatz für Aktiengesellschaften und GmbHs wird auf 15 Prozent gesenkt. Bisher mußten die Unternehmen 25 Prozent entrichten.

Zinsschranke
Zur Gegenfinanzierung wird bei der Körperschaftsteuer eine sog. "modifizierte Zinsschranke" eingeführt. Die Schranke soll gewährleisten, daß Unternehmen durch den Abzug von Zinsaufwendungen ihren Gewinn nicht unter eine bestimmte Grenze drücken. Zum Schutz von mittelständischen Firmen wird eine Freigrenze 1 Mio. Euro Zinsen geschaffen. Die nicht anerkannten Zinsaufwendungen können zudem in den Folgejahren beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Die Zinsbesteuerung war einer der großen Streitpunkte bei den Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Koalition. Union und SPD wollen erreichen, daß Gewinne nicht mehr ins Ausland verlagert werden, sondern in Deutschland versteuert werden.
Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) schwebte aber ursprünglich ein anderes Modell vor. Er wollte Zinskosten zum Teil zum Gewinn hinzurechnen und besteuern. Die Wirtschaft wehrt sich gegen jede Form von Zinsbesteuerung, weil damit nur Investitionen in Deutschland verteuert würden.

Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer bleibt als wichtige kommunale Einnahmequelle erhalten. Die Höhe der Steuer errechnet sich aus der vom Bund festgelegten Steuerzahl und dem Hebesatz der Gemeinde. Die Gewerbesteuermeßzahl sinkt auf 3,5 Prozent von derzeit 5 Prozent. Anhand dieser Meßzahl wird die Gewerbesteuerschuld berechnet.
Gestrichen wird die Möglichkeit, die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe von der Steuerlast abzuziehen. Personengesellschaften können künftig einen wesentlich höheren Anteil der Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer verrechnen.

Personengesellschaften
Personengesellschaften werden weiterhin Einkommensteuer zahlen. Nach Angaben des Finanzministeriums handelt es sich bei rund 85 Prozent der deutschen Firmen um Mittelständler und Handwerksbetriebe. Die Inhaber zahlen den normalen Einkommensteuersatz von 15 bis 42 Prozent.
Mit der Reform soll es eine faktische Angleichung zwischen Kapital- und Personengesellschaften geben. Einbehaltene Gewinne werden besser gestellt als ausgeschüttete. Dazu soll die Ansparabschreibung im Einkommensteuergesetz verbessert werden.

Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge wird im Jahr 2009 eingeführt. Geplant ist ein Steuersatz von 25 Prozent auf Zinsen und Dividenden. Auch auf Veräußerungsgewinne von Aktien und Anleihen wird die Abgeltungssteuer erhoben. Die Banken behalten die Steuer ein und überweisen den Betrag direkt an das Finanzamt. Dafür wird die umstrittene Kontenabfrage entfallen.

Degressive Abschreibung
Die degressive Abschreibung wird in eine lineare Abschreibung umgewandelt. Die Unternehmen können dann nur immer den gleichen Anteil ihrer Investitionskosten steuerlich geltend machen. Bisher ist es möglich, daß zu Beginn ein höherer und später ein geringer Anteil angerechnet wird. Gestrichen wird auch die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter.

Erbschaftsteuer
Die Koalition will die Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Betriebsvermögen ab 2007 komplett streichen. Allerdings muß das Unternehmen mindestens zehn Jahre in ähnlicher Form fortgeführt werden. Die Regelung gilt nur für Unternehmen mit einem Betriebsvermögen von über 100.000 Euro.
Die Änderungen bei der Erbschaftsteuer werden in einem besonderen Gesetzentwurf geregelt, den das Kabinett bereits verabschiedet hat. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das für Anfang 2007 erwartet wird, könnte die Pläne noch in Frage stellen. Dann muß die Koalition nachbessern.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hält den Entwurf der Koalition für verfassungswidrig, weil Erben von Betriebsvermögen privilegiert würden. Das verstoße gegen das Gleichheitsgrundsatz der Verfassung.

Es gibt derzeit in Deutschland 500 000 Kapitalgesellschaften

Sie unterliegen derzeit der Körperschaftsteuer mit einem Satz von 25 Prozent. Zusammen mit der Gewerbesteuer und dem Solidaritätszuschlag ergibt sich eine Steuerbelastung von 38,65 Prozent

Das ist international Spitze.

Ferner gibt es 400 000 Personengesellschaften und 2,3 Millionen Einzelunternehmen. Sie unterliegen dem progressiven Tarif der Einkommensteuer mit einem Eingangssatz von 15 und einem Spitzensatz von 42 Prozent.

"Unser ehrgeiziges Ziel ist es, den Steuersatz für die Unternehmen auf unter 30 Prozent zu senken", hieß es im Finanzministerium immer. Unter dieser Marke lägen aber schon heute 92,3 Prozent der Personengesellschaften und 96,6 Prozent der Einzelunternehmen.

Handlungsbedarf im Rahmen der Einkommensteuer gebe es also neben den Kapitalgesellschaften eben nur für maximal 3.000 Personenunternehmen.

  • Ist das nicht Grund genug?
  • Was heißt da "nur"?

Um die steuerliche Belastung "unter 30 Prozent" zu halten, hätte der Satz der Körperschaftsteuer noch weiter gedrückt werden müssen. Jeder Prozentpunkt mehr bedeutet Steuermindereinnahmen von rund einer Milliarde Euro. Diese müßten durch Streichen von Steuervergünstigungen weitgehend finanziert werden.

Abgesehen von den hohen Steuerausfällen hätten die Modelle der Stiftung Marktwirtschaft und des Sachverständigenrates inhaltliche Schwachstellen gehabt, so das Finanzministerium. Die von der Stiftung vorgesehene Sonderregelung für Kleinbetriebe würde dem Ziel der Steuervereinfachung entgegen laufen. "Das würde den geplanten Bürokratie-Check im Kanzleramt nicht bestehen". Beim Modell des Sachverständigenrates stieß die geplante Einführung einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent für Firmengewinne und sämtliche Kapitalerträge auf Bedenken – gleichwohl, dieser Plan hat sich insoweit durchgesetzt. Nur 1,5 Millionen Steuerzahler profitieren von dieser Abgeltungssteuer – für viele gilt es nun, Deutschland als Kapitalanlageland zu verlassen. Nicht für denjenigen, der sich mit einem Sparbuch abspeisen läßt, wohl aber für Kapitalanleger, die mit ihrem Vermögen intelligent arbeiten.

So beißt sich die Schlange mal wieder in den Schwanz.