Die Panamágesellschaft verfügt über all die Rechte eines normalen Kunden, die an dieser Stelle nicht wiederholt werden.
- Die Panamágesellschaft haftet dafür, daß der Kapitalanlagebetrag seinem Bestimmungszweck zugeführt wird, für den Erfolg oder Mißerfolg der Kapitalanlage haftet sie nicht.
- Der Kunde der Panamágesellschaft verpflichtet sich, die Anlagesumme nicht zurückzuziehen für die Dauer eines Jahres, es sei denn, der Kunde kommt in die Lage und ist gewillt, selbständig die Mindestsumme von US-Dollar 25.000,00 mit den Vertragspartnern der Panamágesellschaft zur Anlage zu bringen. In diesem Fall überweist die Panamágesellschaft den auf den Kunden entfallenden Anteil der gepoolten Summe direkt auf das neueröffnete Konto des Kunden beim identischen Brokerhaus.
- Renditeauszahlungen erfolgen nur vierteljährlich, es wird empfohlen, den Anlagebetrag zu thesaurieren, d.h. stehenzulassen, um in der Genuß des Zinseszinseffektes zu kommen.
- Für den Verwaltungsaufwand erhält die Panamágesellschaft eine Gewinnbeteiligung von 5% am Gesamtgewinn, d.h. dem Kunden verbleiben nicht 80% des Gesamtgewinns, sondern nur 75%.
- Entscheidet sich der Kunde, den Gewinn zu thesaurieren, so reduziert sich die Gewinnbeteiligung der Panamágesellschaft um die Hälfte, und dem Kunden verbleiben 77,5% des Gewinns; die Tätigkeit der Panamágesellschaft wird also nur kostenpflichtig im Fall des Erfolges der Kapitalanlage.
Sind Sie interessiert?
- Schreiben Sie uns an, und wir übersenden Ihnen den zu zeichnenden Vertrag mit der Panamágesellschaft umgehend als Email-Anlage zum Ausdruck..