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EU – Zinsrichtlinie

Die EU-Länder
  • Österreich,
  • Luxemburg und
  • Belgien

haben jedoch darauf bestanden, ihr Bankgeheimnis etwas besser zu schützen. Sie erheben – ebenso wie die auf diese Weise in die EU-Zinsrichtlinie eingebundenen

Drittstaaten
  • Schweiz,
  • Liechtenstein,
  • Andorra,
  • San Marino,
  • die britischen Kanalinseln und die
  • Niederländischen Antillen

eine anonyme

Quellensteuer,

sofern der Anleger keine Kontrollmitteilungen wünscht. Der Satz steigt ab Juli dieses Jahres von

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Zinsrichtlinie

Die Schweiz, Liechtenstein, die Kanalinseln, Österreich, Belgien und Luxemburg halten erst einmal nur eine anonyme Quellensteuer ein. Die wird aber nur erstattet, wenn Anleger ihre Auslandserträge in der heimischen Erklärung deklarieren.

Die Richtlinie bietet einige Schlupflöcher, da manche Kapitalprodukte wie etwa Aktien oder Zertifikate ausgenommen sind.
Das gilt für bestimmte

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Bedeutung der EU-Zinsrichtlinie

Die EU-Zinsrichtlinie

Erst hatte man es in Berlin mit der Zinssteuer überaus eilig gehabt. Dann plötzlich und zeitgleich mit der innerparteilichen Diskussion innerhalb der SPD wurde auf die Richtlinie der Europäischen Union zur Zinsbesteuerung gewartet, die von den einzelnen Mitgliedsländern in innerstaatliches Recht umzusetzen war. Warum man aber überhaupt

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