Gold-Anleger, die nicht auf physische Münzen oder Barren setzen, können sich trotzdem demnächst die
Gold-Anleger, die nicht auf physische Münzen oder Barren setzen, können sich trotzdem demnächst die
Ein aktuelles
Urteil des Bundesfinanzhofs
stellt klar, daß allein der Verdacht, Geld ins Ausland geschafft zu haben, noch nicht hinreichend dafür ist, einen Besteuerungstatbestand zu schaffen – von einer Verurteilung wegen Steuererhinterziehung ganz zu schweigen.
Der konkrete Fall, es ging um eine Erbschaftbesteuerung, sah aus wie folgt:
Eine Frau vererbte ihr gesamtes
Investitionen im ersten Halbjahr 2010
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Eine Frau vererbte ihr gesamtes Vermögen ihrem Steuerberater, mit dem sie offenbar mehr verband als ein reines Mandantenverhältnis. Der Nachlaß bestand aus Kapitalanlagen im Wert von einigen Hunderttausend Euro, der Rheinländer mußte € 115.000 Erbschaftsteuer zahlen.
Später erfuhr das Finanzamt, daß die Erblasserin zwei Jahre vor ihrem