Posts Tagged mit: Stiftungsvermögen

Unsere Stiftungen

Die Vorteile ganz konkret

  • Es handelt sich um ein rechtsverbindliches Instrument der Vermögensabsicherung;
  • es existiert keine Form der Besteuerung des Stiftungsvermögens in Panamá (sieht man von der alljährlichen Gebühr von USD 250,00 ab). Demzufolge ist das Stiftungsvermögen befreit von
    • Einkommensteuer,
    • staatlichen Gebühren,
    • Grundsteuern,
    • Erbschaftsteuern,
    • Verkaufssteuern;
  • es ist gesetzlich nicht zwingend gefordert, den Namen des Stifters zu

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Begünstigte

Die

Art der Bestimmung der Begünstigten

muß in den registrierten Statuten festgelegt werden.

  • Umfang der Begünstigung

sowie die

  • Bezeichnung der Begünstigten

werden normalerweise im Reglement genauer bestimmt, das

  • öffentlich nicht einsehbar

ist.

Die Begünstigten haben einen geschützten Anspruch auf ihre Begünstigung, den sie notfalls auch gerichtlich

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Stiftung Liechtenstein

Das Bessere ist der Feind des Guten

Nein – das Fürstentum Liechtenstein ist nicht mehr die beste Lösung. Seit dem 12. Juni 1995 gibt es eine bessere Lösung. Die bessere Alternative heißt

Panamá

An diesem 12. Juni 1995 wurde das panamaische Stiftungsrecht in Kraft gesetzt.
Die Panamá-Stiftung ist eine

weitgehende

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Besondere Vorteile

Die Vorteile ganz konkret

  • Es handelt sich um ein rechtsverbindliches Instrument der Vermögensabsicherung;
  • es existiert keine Form der Besteuerung des Stiftungsvermögens in Panamá. Demzufolge ist das Stiftungsvermögen befreit von
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Stiftungsvermögen

Das zugesagte Stiftungskapital muß mindestens USD 10.000,00, (oder den Gegenwert in einer anerkannten anderen Währung) betragen.

Und was ganz wichtig ist:

Die Einzahlung des Anfangskapitals muß vor der Gründung nicht nachgewiesen werden – auch später nicht. Aber wozu hat man eine Stiftung, wenn man sie nicht nutzt?!

Dieses

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