Posts Tagged mit: Stiftungsrecht

Unsere Stiftungen

Die Vorteile ganz konkret

  • Es handelt sich um ein rechtsverbindliches Instrument der Vermögensabsicherung;
  • es existiert keine Form der Besteuerung des Stiftungsvermögens in Panamá (sieht man von der alljährlichen Gebühr von USD 250,00 ab). Demzufolge ist das Stiftungsvermögen befreit von
    • Einkommensteuer,
    • staatlichen Gebühren,
    • Grundsteuern,
    • Erbschaftsteuern,
    • Verkaufssteuern;
  • es ist gesetzlich nicht zwingend gefordert, den Namen des Stifters zu

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Stiftung Liechtenstein

Das Bessere ist der Feind des Guten

Nein – das Fürstentum Liechtenstein ist nicht mehr die beste Lösung. Seit dem 12. Juni 1995 gibt es eine bessere Lösung. Die bessere Alternative heißt

Panamá

An diesem 12. Juni 1995 wurde das panamaische Stiftungsrecht in Kraft gesetzt.
Die Panamá-Stiftung ist eine

weitgehende

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Besondere Vorteile

Die Vorteile ganz konkret

  • Es handelt sich um ein rechtsverbindliches Instrument der Vermögensabsicherung;
  • es existiert keine Form der Besteuerung des Stiftungsvermögens in Panamá. Demzufolge ist das Stiftungsvermögen befreit von
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