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FAQ Panama Stiftung

Die privatrechtliche Stiftung Panamás

Häufig gestellte Fragen

1.

Was sind die Unterschiede zwischen der liechtensteinischen Stiftung und der privatrechtlichen Stiftung Panamás?

Es bestehen eine ganze Reihe von Unterschieden:

Stiftungskapital

Das übliche Stammkapital der panamaischen Stiftung beträgt nominell USD 10.000,00 und muß nicht eingezahlt werden zu irgendeinem vorgeschriebenen Zeitpunkt.

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Anfechtungen usw.

Die Statuten der Stiftung können Regelungen enthalten, um den Stiftungsrat abzuberufen. Das ist eigentlich auch empfehlenswert.

Wird diese Möglichkeit nicht genutzt, kann der Stiftungsrat gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 25 über Stiftungen privaten Charakters vom

  • Stifter

und von den

  • Begünstigten

auf dem Gerichtsweg abberufen werden, soweit die im

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Buchführung

Falls die Statuten oder By-laws keine Bestimmungen bezüglich Buchhaltung und Revision enthalten, ist der Stiftungsrat als oberstes Exekutivorgan

einmal jährlich

zur Rechenschaft gegenüber den Begünstigten verpflichtet – und, falls er existiert, auch gegenüber dem Protector.

Eine Revisionsstelle ist kein obligatorisches Organ der panamaischen Stiftung. Sie kann in Reglement oder

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Stiftung Liechtenstein

Das Bessere ist der Feind des Guten

Nein – das Fürstentum Liechtenstein ist nicht mehr die beste Lösung. Seit dem 12. Juni 1995 gibt es eine bessere Lösung. Die bessere Alternative heißt

Panamá

An diesem 12. Juni 1995 wurde das panamaische Stiftungsrecht in Kraft gesetzt.
Die Panamá-Stiftung ist eine

weitgehende

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Schweizer Banking – durch die Hintertür

Leistungen des Schweizer Bankings

bei Durchschreitung der Hintertür

Auf den Schweizer Franken gibt es auf Festgeldanlagen 3% p.a.

Aber auf die Währungen Euro und USD-Dollar werden 6% p.a. an Zinsen angeboten.

Das liesst sich sensationell in Zeiten von Niedrigzins bis hin zu Negativzinsen.

Aber das kann gleichwohl angeboten werden.

Konkret

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Änderung der Statuten

Normalerweise ist es Teil der Befugnis des Stiftungsrates, Statutenänderungen zu beschließen.

Die Änderungsurkunde muß vom Resident Agent dem Public Registry eingereicht werden, um Gültigkeit zu erlangen.

Die Änderung des nicht registrierungspflichtigen Reglements bedarf selbstverständlich auch keiner Registrierung.

Der Stifter hat die Möglichkeit, derartige Beschlüsse zu erschweren, indem er ein

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Oberstes Organ

Der Stiftungsrat ist

leitendes Organ

der Stiftung. Er wird bei der Errichtung der Stiftung durch den Stifter ernannt.

Im Gegensatz zu Liechtenstein stellt das Gesetz kaum Anforderungen an die Amtsträger.

Der Stiftungsrat muß aus mindestens

  • drei mündigen natürlichen Personen

oder aus einer oder mehreren