Posts Tagged mit: Stiftung

Unsere Stiftungen

Die Vorteile ganz konkret

  • Es handelt sich um ein rechtsverbindliches Instrument der Vermögensabsicherung;
  • es existiert keine Form der Besteuerung des Stiftungsvermögens in Panamá (sieht man von der alljährlichen Gebühr von USD 250,00 ab). Demzufolge ist das Stiftungsvermögen befreit von
    • Einkommensteuer,
    • staatlichen Gebühren,
    • Grundsteuern,
    • Erbschaftsteuern,
    • Verkaufssteuern;
  • es ist gesetzlich nicht zwingend gefordert, den Namen des Stifters zu

    Weiter lesen

Der Nutzen

Was hilft eine Stiftung überhaupt?

Die private Offshore Stiftung dient in erster Linie der Sicherung des Familienvermögens. Die Stiftung verwaltet dieses Vermögen aufgrund der Vorgaben des Stifters – derjenigen Person, die die Vermögenswerte übertragen hat – und sichert diese Vorgaben auch über den Tod hinaus. Dieses

Weiter lesen

Anfechtungen usw.

Die Statuten der Stiftung können Regelungen enthalten, um den Stiftungsrat abzuberufen. Das ist eigentlich auch empfehlenswert.

Wird diese Möglichkeit nicht genutzt, kann der Stiftungsrat gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 25 über Stiftungen privaten Charakters vom

  • Stifter

und von den

  • Begünstigten

auf dem Gerichtsweg abberufen werden, soweit die im

Weiter lesen

Der Stifter

Der Stifter kann in eigenem Namen oder fiduziarisch (treuhänderisch) handeln. Bei Vertretung durch einen Treuhänder bleibt absolute Vertraulichkeit bzw. Anonymität gewährleistet.
Dem Stifter obliegt es, die

  • Statuten zu erstellen

und für die

  • Erfüllung des Schenkungsversprechens

zu sorgen. Er kann sich selbst als

  • Stiftungsrat

wie auch als

  • Begünstigten

einsetzen
Weiter lesen

Stiftung Liechtenstein

Das Bessere ist der Feind des Guten

Nein – das Fürstentum Liechtenstein ist nicht mehr die beste Lösung. Seit dem 12. Juni 1995 gibt es eine bessere Lösung. Die bessere Alternative heißt

Panamá

An diesem 12. Juni 1995 wurde das panamaische Stiftungsrecht in Kraft gesetzt.
Die Panamá-Stiftung ist eine

weitgehende

Weiter lesen

Liechtenstein / Zumwinkel

Alternative?

Panamá

Nicht nur ist das Stiftungsrecht hier bei uns in Panamá fortschrittlicher als in Liechtenstein. Die Gesellschaften sind das auch. Die Verschwiegenheit im Land ist gewährleistet, ein Verstoß steht unter strenger Strafe.

Ebenso streng ist das Bankgeheimnis im Land – absolut sicher.

Und es kommt hinzu.

Besondere Vorteile

Die Vorteile ganz konkret

  • Es handelt sich um ein rechtsverbindliches Instrument der Vermögensabsicherung;
  • es existiert keine Form der Besteuerung des Stiftungsvermögens in Panamá. Demzufolge ist das Stiftungsvermögen befreit von
    • Weiter lesen

Widerruf

Ein Widerruf ist möglich wenn

  • die Stiftung noch nicht registriert ist,
  • die Statuten den Widerruf der gesetzlichen Grundsatzentscheidung zuwider doch zulassen,
  • das der Stiftung gewidmete Vermögen zum Zwecke des Kreditbetrugs an die Stiftung übertragen worden war.

Wird die

Stiftung von Todes wegen

errichtet, hat der

Stiftungsvermögen

Das zugesagte Stiftungskapital muß mindestens USD 10.000,00, (oder den Gegenwert in einer anerkannten anderen Währung) betragen.

Und was ganz wichtig ist:

Die Einzahlung des Anfangskapitals muß vor der Gründung nicht nachgewiesen werden – auch später nicht. Aber wozu hat man eine Stiftung, wenn man sie nicht nutzt?!

Dieses

Weiter lesen

Panamá – Stiftung

Ein einziges Stiftungsmodel für alle Anwendungsfälle

Anders als im liechtensteinischen Recht wird die Panama-Stiftung nicht in unterschiedliche Arten unterteilt. Es handelt sich schlicht um eine einzige

"Stiftung von

Weiter lesen

Immobilien

Hauptnutzen der Immobilien Holding Gesellschaft im Normalfall:

  • Ausschaltung von Erbschaftsteuern;
  • Regelung der Erbfolge unabhängig von diversen Ländergesetzen (z.B. Pflichtteil), Freiheit der Vermögensverteilung hinsichtlich der Immobilien über den Tod hinaus und somit sichere Verteilung des Familienvermögens nach dem Willen der Person, die einmal

    Weiter lesen