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FAQ Panama Stiftung

Die privatrechtliche Stiftung Panamás

Häufig gestellte Fragen

1.

Was sind die Unterschiede zwischen der liechtensteinischen Stiftung und der privatrechtlichen Stiftung Panamás?

Es bestehen eine ganze Reihe von Unterschieden:

Stiftungskapital

Das übliche Stammkapital der panamaischen Stiftung beträgt nominell USD 10.000,00 und muß nicht eingezahlt werden zu irgendeinem vorgeschriebenen Zeitpunkt.

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Komplette Stiftung

ALLGEMEIN

  • Notarkosten;
  • Steuer auf der Grundlage eines offiziellen Stiftungsvermögens von US-Dollar 10.000,00 – muß auch bei hohen Vermögenswerten nicht erhöht werden;
  • Bearbeitungsgebühren;
  • Gebühr für amtlichen örtlichen Repräsentanten;
  • Stellung einer Person, die den

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Buchführung

Falls die Statuten oder By-laws keine Bestimmungen bezüglich Buchhaltung und Revision enthalten, ist der Stiftungsrat als oberstes Exekutivorgan

einmal jährlich

zur Rechenschaft gegenüber den Begünstigten verpflichtet – und, falls er existiert, auch gegenüber dem Protector.

Eine Revisionsstelle ist kein obligatorisches Organ der panamaischen Stiftung. Sie kann in Reglement oder

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Aufsichtsstelle

Dem Protector wird häufig das Recht auf Rechnungsprüfung, die Ernennung oder Abwahl von Begünstigten und des Stiftungsrates oder einzelner seiner Mitglieder sowie die Aufsicht über den Stiftungsrat zugesprochen.

In der Praxis wird die Aufsichtsstelle meist in Form einer natürlichen Person bestellt, entweder dem Stifter selbst oder einem Treuhänder. Es

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Gründung

Es ist amtlich zu registrieren:

  1. Name der Stiftung, der den Begriff "Foundation" beinhalten muß. Der Name der Stiftung muß in einer Sprache sein, welche das lateinische Alphabet verwendet
  2. Anfangskapital, mindestens USD 10.000,00, was im

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Stiftung erwerben

ALLGEMEIN

  • Notarkosten;
  • Steuer auf der Grundlage eines offiziellen Stiftungsvermögens von US-Dollar 10.000,00 – muß auch bei hohen Vermögenswerten nicht erhöht werden;
  • Bearbeitungsgebühren;
  • Gebühr für amtlichen örtlichen Repräsentanten;
  • Stellung einer Person, die den Stifter anonymisiert im öffentlichen Register;
  • offizielles Stiftungsstatut, zweisprachig spanisch & englisch
    • das einen Protector vorsieht und mit umfänglichen Rechten ausstattet, ohne ihn namentlich zu

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Anfechtungen usw.

Die Statuten der Stiftung können Regelungen enthalten, um den Stiftungsrat abzuberufen. Das ist eigentlich auch empfehlenswert.

Wird diese Möglichkeit nicht genutzt, kann der Stiftungsrat gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 25 über Stiftungen privaten Charakters vom

  • Stifter

und von den

  • Begünstigten

auf dem Gerichtsweg abberufen werden, soweit die im

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Der Stifter

Der Stifter kann in eigenem Namen oder fiduziarisch (treuhänderisch) handeln. Bei Vertretung durch einen Treuhänder bleibt absolute Vertraulichkeit bzw. Anonymität gewährleistet.
Dem Stifter obliegt es, die

  • Statuten zu erstellen

und für die

  • Erfüllung des Schenkungsversprechens

zu sorgen. Er kann sich selbst als

  • Stiftungsrat

wie auch als

  • Begünstigten

einsetzen
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Stiftungsvermögen

Das zugesagte Stiftungskapital muß mindestens USD 10.000,00, (oder den Gegenwert in einer anerkannten anderen Währung) betragen.

Und was ganz wichtig ist:

Die Einzahlung des Anfangskapitals muß vor der Gründung nicht nachgewiesen werden – auch später nicht. Aber wozu hat man eine Stiftung, wenn man sie nicht nutzt?!

Dieses

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Panamá – Stiftung

Ein einziges Stiftungsmodel für alle Anwendungsfälle

Anders als im liechtensteinischen Recht wird die Panama-Stiftung nicht in unterschiedliche Arten unterteilt. Es handelt sich schlicht um eine einzige

"Stiftung von

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