So müssen etwa Großbritannien, Österreich, Frankreich, Spanien, Belgien oder Dänemark Bankdaten an deutsche Behörden übermitteln, wenn heimische Beamte wegen Steuerhinterziehung ermitteln und konkrete Sünden im jeweiligen Land vermuten.
Zwar gibt es keine flächendeckenden Mitteilungen. Die EU-Staaten müssen aber dafür sorgen, daß bei grenzüberschreitenden Anfragen alle Bankverbindungen im Land zügig ermittelbar