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Besteuerung

Steuern, Steuerfahndung und Rechtshilfe

Die panamaische Stiftung genießt absolute Steuerfreiheit für im Ausland erwirtschaftete Vermögenswerte. Es existieren also

  • keine Einkommen-,
  • Vermögens-,
  • Grundstücks-
  • oder andere Steuern.

Da Panamá keine Erbschaftsteuer kennt, bleiben Nachfolgeregelungen mittels einer Stiftung ebenfalls steuerfrei.

Einzige Abgabe ist die alljährliche „Annual Franchise Tax“ nach Ablauf des ersten Jahres und in

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Panamá – Stiftung

Ein einziges Stiftungsmodel für alle Anwendungsfälle

Anders als im liechtensteinischen Recht wird die Panama-Stiftung nicht in unterschiedliche Arten unterteilt. Es handelt sich schlicht um eine einzige

"Stiftung von

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