Die panamaische Stiftung genießt absolute Steuerfreiheit für im Ausland erwirtschaftete Vermögenswerte. Es existieren also
- keine Einkommen-,
- Vermögens-,
- Grundstücks-
- oder andere Steuern.
Da Panamá keine Erbschaftsteuer kennt, bleiben Nachfolgeregelungen mittels einer Stiftung ebenfalls steuerfrei.
Einzige Abgabe ist die alljährliche „Annual Franchise Tax“ nach Ablauf des ersten Jahres und in