Ausweg:
- Begründung einer z.B. in Panamá registrierten Gesellschaft.
- Solange einer Gesellschaft nichts entnommen wird, fällt insoweit selbst nach deutschem Steuerrecht nichts für den Fiskus ab.
- Die Gesellschaft anonymisiert außerdem den Eigentümer. Mehr zur Panamá-Gesellschaft
- Auf den Namen der Gesellschaft kann ein Konto