EU-Initiative für neue Anti-Geldwäsche-Behörde
In Sachen “Geldwäsche-Verdachtsanzeigen” sind zur Meldung verpflichtet nach dem deutschen Geldwäschegesetz (GwG):
- Banken,
- Finanzdienstleister,
- Rechtsanwälte,
- Notare,
- Wirtschaftsprüfer,
- Steuerberater,
- Spielbanken,
- Glücksspielanbieter,
- Güterhändler,
- Immobilienmakler
- und weitere Personen, die „gewerblich mit hochwertigen Gütern handeln“…
…zu Letzteren zählen beispielsweise Auto- und Bootshändler.
Sie alle müssen „Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ ergreifen,
„sobald Bartransaktionen im Wert von 10 000 Euro oder mehr