Es darf dort keine Steuern, insbesondere Erbschaftsteuern, geben, und die diskrete Nachfolge innerhalb der Gesellschaft – nach außen nicht nachvollziehbar – ist intern in Statut oder Bylaws zu gegeln;
dies wäre im Zweifel nicht gewährleistet bei einer Kapitalgesellschaft, beheimatet in dem Land, in dem sich die Auslandsimmobilie befindet.