Sog. deutsche "Kapitalflüchtlinge" müssen nach Angaben aus deutschen Regierungskreisen und des Schweizer Finanzministeriums ihr bisher illegal in der Schweiz angehäuftes Schwarzgeld einmalig nachversteuern – zu Steuersätzen zwischen 19% und 34%.
Sog. deutsche "Kapitalflüchtlinge" müssen nach Angaben aus deutschen Regierungskreisen und des Schweizer Finanzministeriums ihr bisher illegal in der Schweiz angehäuftes Schwarzgeld einmalig nachversteuern – zu Steuersätzen zwischen 19% und 34%.
Seit Februar 2006 ist es amtlich. Das Bankgeheimnis wird nicht durch die schweizerische Verfassung geschützt werden. Die Mehrheit der Nationalratskommission hält eine entsprechende Ergänzung der Bundesverfassung "aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen" nicht mehr für erforderlich, wie die NZZ