Üblicher Gebrauch einer privaten Stiftung
- Jegliche Form des Schutzes von Vermögenswerten;
- Absicherung des Vermögens vor jeglichen Gefährdungen wie
- übermäßige Besteuerung im Wohnsitzstaat des Stifters,
- Sicherung vor künftigen Forderungen von Gläubigern,
- Sicherung vor politischen oder wirtschaftlichen Unsicherheiten im Land des Stifters;
- zwecks diskretem Management von Bankkonten und Depots, da die Stiftung sowohl sicher arbeitet als