Im Detail:
Geht es in ein Drittland oder von dort wieder zurück in die EU, sind mitgeführte Geld- und Wertpapierbestände zwingend eigenständig zu melden. Die schriftliche Deklaration erfolgt bei der Zollstelle des EU-Mitgliedsstaates, über das ein Drittland angesteuert wird oder aus dem die Rückreise ins Europäische Gemeinschaftsgebiet