Eingestellt werden die Mitarbeiter von der Gesellschaft in Panamá.
Diese stellt diese Mitarbeiter dem Unternehmen, der Auftragnehmerin im Ausland, zur Verfügung gegen sorgfältig zu kalkulierendes Entgelt.
Die Gehaltslisten- und Reisekostenverwaltung mit den damit einhergehenden Ausgaben lassen sich dergestalt reduzieren. Panamá kennt für derartige Gesellschaften keinerlei Buchhaltungsverpflichtungen, alles