Einfach zu handhaben
- Gesellschaften aus den Sychellen müssen nur einen einzigen Direktor haben.
- Schon bei der Registrierung der Gesellschaft ist es zulässig, daß weder Direktor(en) noch Aktionär(e) Staatsangehörige oder auch nur Bewohner der Seychellen sind.
- Es ist zulässig, daß auch nur ein einziger Aktionär existiert.
- Direktor und Aktionär dürfen identisch sein.
- Ein Direktor muß