Kernstück des Abkommens zwischen der EU und der Schweiz nach dem Zinsrichtlinienbeschluß der EU-Finanzminister vom 03. Juli 2003 ist das Engagement der Schweiz zur Einführung eines Steuerrückbehalts von zunächst 15%, sodann 20% und ab 2011 35%. Damit stellt die Schweiz einerseits sicher, dass die geplante EU-Regelung nicht über die