Ein aktuelles
Urteil des Bundesfinanzhofs
stellt klar, daß allein der Verdacht, Geld ins Ausland geschafft zu haben, noch nicht hinreichend dafür ist, einen Besteuerungstatbestand zu schaffen – von einer Verurteilung wegen Steuererhinterziehung ganz zu schweigen.
Der konkrete Fall, es ging um eine Erbschaftbesteuerung, sah aus wie folgt:
Eine Frau vererbte ihr gesamtes