Beispiel:
Da will jemand vor einer absehbaren Ehescheidung drohenden Vermögensverlust vermeiden durch sog. “Ausgleichszahlungen” an den treulosen Ehepartner und überweist geschwind zur Absicherung Gelder auf ein Offshorekonto. Und dann wird
Beispiel:
Da will jemand vor einer absehbaren Ehescheidung drohenden Vermögensverlust vermeiden durch sog. “Ausgleichszahlungen” an den treulosen Ehepartner und überweist geschwind zur Absicherung Gelder auf ein Offshorekonto. Und dann wird
Kernstück des Abkommens zwischen der EU und der Schweiz nach dem Zinsrichtlinienbeschluß der EU-Finanzminister vom 03. Juli 2003 ist das Engagement der Schweiz zur Einführung eines Steuerrückbehalts von zunächst 15%, sodann 20% und ab 2011 35%. Damit stellt die Schweiz einerseits sicher, dass die geplante EU-Regelung nicht über die