Sofern bei natürlichen Personen nach Ablehnung / bzw. Einstellung des Insolvenzverfahrens
mangels Masse
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Sofern bei natürlichen Personen nach Ablehnung / bzw. Einstellung des Insolvenzverfahrens
mangels Masse
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Hiermit beantrage ich gem. § 5 der Allgemeinen Bedingungen des INVESTMENT CLUBS PANAMA – ICP – die Aufnahme als Gesellschafter am „Beteiligungsvermögen Trading“.
Die Allgemeinen Bedingungen des ICP habe ich gelesen und verstanden. Ich weiß, daß diese Bestandteil dieses Aufnahmeantrages sind.
ANREDE :
VORNAME(N) :
NACHNAME :
GEBURTSDATUM :
STAATSANGEHÖRIGKEIT :
LAND DES STÄNDIGEN :
AUFENTHALTES
ADRESSE :
(z.B. Straße und Hausnummer,
ggf. Zusatzangaben)
STADT/ORT :
LAND :
POSTLEITZAHL :
nur soweit Postadresse abweicht:
ADRESSE :
(z.B.
Besteuerung
Ab dem Tag der Gründung genießen Gesellschaften von den BVI eine Steuerbefreiung von 20 Jahren aufgrund oben bezeichneter gesetzlicher Bestimmung.
Deutschland und die Britischen Jungferninseln haben am 5. Oktober 2010
Der Stifter kann in eigenem Namen oder fiduziarisch (treuhänderisch) handeln. Bei Vertretung durch einen Treuhänder bleibt absolute Vertraulichkeit bzw. Anonymität gewährleistet.
Dem Stifter obliegt es, die
und für die
zu sorgen. Er kann sich selbst als
wie auch als
einsetzen
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muß neben dem Firmennamen , den Gesellschaftszwecken, den Namen der Geschäftsführer und der Summe des genehmigten Kapitals nur die Art der ausgegebenen Aktien und Einzelheiten über den ansässigen Agenten sowie über den Firmensitz enthalten. Die Namen der Aktionäre werden nicht verlangt. Keiner der Geschäftsführer muß Aktionär sein.