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Trading natürliche Person

Hiermit beantrage ich gem. § 5 der Allgemeinen Bedingungen des INVESTMENT CLUBS PANAMA – ICP – die Aufnahme als Gesellschafter am „Beteiligungsvermögen Trading“.

Die Allgemeinen Bedingungen des ICP habe ich gelesen und verstanden. Ich weiß, daß diese Bestandteil dieses Aufnahmeantrages sind.

ANREDE :

VORNAME(N) :

NACHNAME :

GEBURTSDATUM :

STAATSANGEHÖRIGKEIT :

LAND DES STÄNDIGEN :

AUFENTHALTES

ADRESSE :

(z.B. Straße und Hausnummer,

ggf. Zusatzangaben)

STADT/ORT :

LAND :

POSTLEITZAHL :

nur soweit Postadresse abweicht:

ADRESSE :

(z.B.

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Panamá – Stiftung

Ein einziges Stiftungsmodel für alle Anwendungsfälle

Anders als im liechtensteinischen Recht wird die Panama-Stiftung nicht in unterschiedliche Arten unterteilt. Es handelt sich schlicht um eine einzige

"Stiftung von

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BVI_Landkarte.jpeg

Zur Gesellschaft

  • 26th Feb 2009
  • BVI

Besteuerung

Ab dem Tag der Gründung genießen Gesellschaften von den BVI eine Steuerbefreiung von 20 Jahren aufgrund oben bezeichneter gesetzlicher Bestimmung.

Deutschland und die Britischen Jungferninseln haben am 5. Oktober 2010

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Der Stifter

Der Stifter kann in eigenem Namen oder fiduziarisch (treuhänderisch) handeln. Bei Vertretung durch einen Treuhänder bleibt absolute Vertraulichkeit bzw. Anonymität gewährleistet.
Dem Stifter obliegt es, die

  • Statuten zu erstellen

und für die

  • Erfüllung des Schenkungsversprechens

zu sorgen. Er kann sich selbst als

  • Stiftungsrat

wie auch als

  • Begünstigten

einsetzen
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Panamesische Offshoregesellschaft

Die Gründungsurkunde

muß neben dem Firmennamen , den Gesellschaftszwecken, den Namen der Geschäftsführer und der Summe des genehmigten Kapitals nur die Art der ausgegebenen Aktien und Einzelheiten über den ansässigen Agenten sowie über den Firmensitz enthalten. Die Namen der Aktionäre werden nicht verlangt. Keiner der Geschäftsführer muß Aktionär sein.

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