Um Sanktionen durch die G20 oder OECD zu vermeiden, braucht die Schweiz die Teilnahme am AIA und darum wird ein schweizerisches AIA-Gesetz benötigt. Aus Sicht der Banken hat dies absolute
Um Sanktionen durch die G20 oder OECD zu vermeiden, braucht die Schweiz die Teilnahme am AIA und darum wird ein schweizerisches AIA-Gesetz benötigt. Aus Sicht der Banken hat dies absolute
Die Antwort umfaßt
nicht aber Kontostände oder -bewegungen.
Diese Zusatzinfos werden über
beschafft.
Auch die Finanzaufsicht BaFin greift auf die Bankdaten zu – und das schon seit 2003. Diese Anfrage dient der Suche von Bankverbindungen zur Verfolgung von Straftaten.
Auftraggeber sind
Es sind Namen in allen Sprachen zulässig, solange lateinische Buchstaben gewählt werden. Jede übliche Form der Abkürzung, die auf die Tatsache der nur beschränkten Haftung verweist, ist zulässig. Untersagt sind Bezeichnungen wie „Trust“, „Bank“, „Versicherung“, „Stiftung“, „Wohltätigkeitsgesellschaft“, usw.
2. Zu was kann
muß neben dem Firmennamen , den Gesellschaftszwecken, den Namen der Geschäftsführer und der Summe des genehmigten Kapitals nur die Art der ausgegebenen Aktien und Einzelheiten über den ansässigen Agenten sowie über den Firmensitz enthalten. Die Namen der Aktionäre werden nicht verlangt. Keiner der Geschäftsführer muß Aktionär sein.