Ist der Erbfall eingetreten, stellt sich die Frage, wie der
Nachweis des Todes
im Land der Immobilie zu führen ist.
- Wird der deutsche Erbschein anerkannt?
- Ist die nochmalige Erbschaftsannahme im Ausland nötig?
- Wird die Durchführung eines eigenen Nachlaßverfahrens notwendig?
Ist
- Testamentsvollstreckung
angeordnet oder hat der Erbalasser eine
- über den Todesfall hinausgehende Vollmacht
ausgestellt, erhebt sich ebenfalls