Posts Tagged mit: „Nach der Bestätigung durch den BFH kann die Praxis den steuerfreien Erwerb inländischer Immobilien (durch ein Vermächtnis im Ausland) als legales Gestaltungsmodell nutzen“
Bundesfinanzhof zeigt offene Tür zur Umgehung der Erbschaftsteuer
- Mindestens fünf Jahre im Ausland lebende Deutsche können die Erbschaftssteuer auf deutsche Immobilien dank einer Gesetzeslücke umgehen, so ein Urteil des Bundesfinanzhofs.
- Das gilt erst recht auch für gebürtige Deutsche, die die deutsche Staatsbürgerschaft beendet haben
Weiter lesen