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Die Limited Liability Company (LLC) der Marshall Islands
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US-Dollar 1.280,00
Werden zugesagte Genehmigungen nicht erteilt, Gelder eingefroren oder willkürlich Steuern erhoben, ist der Auslandsinvestition schnell der Boden entzogen. Der wirtschaftliche Schaden ist dann immens. An Entschädigung vom Gastland ist in solchen Fällen schwer zu kommen. Vertragliche Vereinbarungen mit dem Staat bestehen in der Regel nicht. Eine
Wichtig in diesem Zusammenhang ist eine
vom 13. Oktober 2004 – IZR 245/01 – .
Schauen wir uns diese etwas genauer an:
In Streit stand die "Parteifähigkeit" einer Gesellschaft aus den USA. Vorliegend handelte es sich um eine Gesellschaft