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Zinsabschlag

Beim Institutswechsel gilt dieser jedoch als unbekannt, stattdessen werden pauschal 30% vom Verkaufs- oder Rückzahlungspreis als Basis angenommen. Damit verdient der Fiskus sogar an Verlustgeschäften. Dies können Sparer erst in der Steuererklärung korrigieren, müssen den Fehler aber erkennen.

Die Jahresbescheinigung der Bank weist stur den überhöhten Betrag als

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