In Panamá herrscht ein strenges strafrechtlich abgesichertes Bankgeheimnis.
Dieses konnte gewahrt werden gegenüber OECD und FATF dadurch, daß sich die Banken verpflichteten, den “Grundsatz KYC” zu befolgen – “Knowing your Client”. Daß das geschieht, wird von der Bankenaufsicht (die dem identischen Bankgeheimnis unterliegt) überprüft.
Auch Panamá will keine Drogengelder