Nach venezolanischem Recht ist es zulässig, daß der Nachname (apellido) ergänzt wird durch den Mädchenamen der Mutter des Antragstellers.
Nach venezolanischem Recht ist es zulässig, daß der Nachname (apellido) ergänzt wird durch den Mädchenamen der Mutter des Antragstellers.
Nichts ist für einen sachbearbeitenden Staatsanwalt in Deutschland leichter, als eine gesuchte Person deutscher Staatsangehörigkeit aus der Dominikanischen Republik herauszuholen. Das funktioniert mit weniger Aufwand als bei den meisten Ländern, mit denen einschlägige Rechtshilfeabkommen bestehen. Ein Herr Schreiber, hielte er sich in der Dominikanischen Republik auf