In Artikel 17 der Verordnung heißt es:
Die Eröffnung eines Verfahrens nach Artikel 3 Abs. 1
In Artikel 17 der Verordnung heißt es:
Die Eröffnung eines Verfahrens nach Artikel 3 Abs. 1
Das englische Insolvenzrecht empfiehlt sich besonders für Bürger, die beabsichtigen, sich selbständig zu machen bzw. bereits im Rahmen einer Selbständigkeit tätig sind.