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FAQ Marshall Islands IBC

1. Welche Namen sind zulässig?

Es sind Namen in allen Sprachen zulässig, solange lateinische Buchstaben gewählt werden. Jede übliche Form der Abkürzung, die auf die Tatsache der nur beschränkten Haftung verweist, ist zulässig. Untersagt sind Bezeichnungen wie „Trust“, „Bank“, „Versicherung“, „Stiftung“, „Wohltätigkeitsgesellschaft“, usw.

2. Zu was kann

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Marshallinseln

Japan eroberte sie 1914 während des Ersten Weltkrieges und errichtete auf ihr Militärbasen. 

Am 31. Januar 1944 wurde die Inseln im 2. Weltkrieg wegen der strategisch guten Lage von den

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Panamesische Offshoregesellschaft

Die Gründungsurkunde

muß neben dem Firmennamen , den Gesellschaftszwecken, den Namen der Geschäftsführer und der Summe des genehmigten Kapitals nur die Art der ausgegebenen Aktien und Einzelheiten über den ansässigen Agenten sowie über den Firmensitz enthalten. Die Namen der Aktionäre werden nicht verlangt. Keiner der Geschäftsführer muß Aktionär sein.

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