Es sind Namen in allen Sprachen zulässig, solange lateinische Buchstaben gewählt werden. Jede übliche Form der Abkürzung, die auf die Tatsache der nur beschränkten Haftung verweist, ist zulässig. Untersagt sind Bezeichnungen wie „Trust“, „Bank“, „Versicherung“, „Stiftung“, „Wohltätigkeitsgesellschaft“, usw.
2. Zu was kann