Sog. deutsche "Kapitalflüchtlinge" müssen nach Angaben aus deutschen Regierungskreisen und des Schweizer Finanzministeriums ihr bisher illegal in der Schweiz angehäuftes Schwarzgeld einmalig nachversteuern – zu Steuersätzen zwischen 19% und 34%.
Sog. deutsche "Kapitalflüchtlinge" müssen nach Angaben aus deutschen Regierungskreisen und des Schweizer Finanzministeriums ihr bisher illegal in der Schweiz angehäuftes Schwarzgeld einmalig nachversteuern – zu Steuersätzen zwischen 19% und 34%.