Es wird oft behauptet, die Übertragung von Vermögen, nicht zuletzt Geldvermögen, auf eine Auslandsstiftung, löse eine Schenkungsteuer aus mit der Folge, daß der Stifter +/- 30% des übertragenen Vermögens an Schenkungsteuer zahlen muß.
Zumeist ist das auch wirklich der Fall
Diverse Berater empfehlen dann die Stiftung aus Liechtenstein, die