Spekulationsverluste
Rote Zahlen aus ehemaligen Börsengeschäften dürfen nicht mehr in Steuerbescheiden anderer Jahre berücksichtigt werden, obwohl der Bundesfinanzhof jüngst eine Verrechnung mit aktuellen Gewinnen erlaubt hatte (Aktenzeichen: IX R 21/04). Damit wird nun per rascher Gesetzesänderung festgelegt, daß Altverluste endgültig verloren sind, wenn sie nicht in der Erklärung des