In dem Gewerbebetrieb sind zwingend zumindest 5 panamaische Staatsangehörige dauerhaft anzustellen. Es müssen Vollzeitbeschäftigte sein, die zumindest den regional unterschiedlich festgesetzten Mindestlohn erhalten. Die jeweilige Beschäftigung ist detailliert im Arbeitsvertrag anzugeben. Die Angestellten sind sozial abzusichern über die staatliche CSS.
Alle Sachverhalte sind der Einwanderungsbehörde durch entsprechende offizielle Dokumente detailliert