Vorteile im Einzelnen
- Keine Notwendigkeit, den wirtschaftlichen Eigentümer offenzulegen
- keinerlei Jahresberichte bzw.finanzielle Jahresabschlüsse der Gesellschaft
- keine Notwendigkeit der Abhaltung von Gesellschafterversammlungen oder derjenigen der Direktoren
- vollständige Steuerbefreiung für alle Geschäftsaktivitäten und Transaktionen außerhalb Panamas
- zügige Gesellschaftsgründungsabwicklung
- unkomplizierte Verwaltung
- keine Bestimmungen über Mindest- oder
Cafta: gestartet
Probleme bis zum Schluß
Das Steuererhöhungsgesetz für 2007, beschlossen in den letzten Tagen des Dezember 2006, war teilweise inhaltlich aber auch formal gemeinschaftsrechtswidrig, so daß auch eine Inkraftsetzung zum 1. Januar 2007 gescheitert war.
- Formal: Vertragsgemäß darf keine staatliche Institution eines jeden Mitgliedslandes in handelsrechtlichen Angelegenheiten