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FAQ Panama Gesellschaft

  1. Ist es für die Eigner (Aktieninhaber) oder die Direktoren notwendig, zur Begründung einer Kapitalgesellschaft nach Panamá anzureisen? – NEIN. Zusammen mit unseren Rechtsanwaltspartnern in Panamá erledigen wir alle Formalitäten und senden dann unseren Kunden alle Dokumente zu per Kurier (oder verwahren sie auf Wunsch bei uns).
  2. Wie lange dauert es,

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Auf Auslandsimmobilie verzichten?

  • Es darf dort keine Steuern, insbesondere Erbschaftsteuern, geben, und die diskrete Nachfolge innerhalb der Gesellschaft – nach außen nicht nachvollziehbar – ist intern in Statut oder Bylaws zu gegeln;
  • dies wäre im Zweifel nicht gewährleistet bei einer Kapitalgesellschaft, beheimatet in dem Land, in dem sich die Auslandsimmobilie befindet.